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Schwaller Urs · Ständerat · 2013-06-12

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-12

Wortprotokoll

Die USA drohen denjenigen Schweizer Banken mit Strafklagen, die über Jahre wissentlich und mit Absicht amerikanisches Recht gebrochen haben. Es sind Schweizer Banken, die US-Bürger zu [PAGE 511] Betrugshandlungen und zu gemäss Steuerrecht schweren Steuerhinterziehungen angestiftet und/oder diese organisiert haben. Gegen die Verfolgung von Rechtsbrechern ist auch aus Sicht unseres schweizerischen Rechtsstaates nichts einzuwenden. Gleiches gilt für das von den USA den Banken offerierte Programm, mit den amerikanischen Justizbehörden zusammenzuarbeiten, die Namen der Drahtzieher für die Betrugs- und Hinterziehungsgeschäfte zu liefern, eine empfindliche Busse zu bezahlen und damit der Strafverfolgung mit all ihren Konsequenzen für den Betrieb der Banken zu entgehen. Das Programm beruht auf Freiwilligkeit. Die Banken und nicht der Staat haben für ihr Tun Verantwortung zu übernehmen. Der Bund muss nicht bezahlen. Für die betroffenen Mitarbeiter ist ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren garantiert. Die Auslieferung der Namen der amerikanischen Steuerbetrüger und -hinterzieher erfolgt gemäss Regeln des Amtshilfeverfahrens. Meines Erachtens sind die Voraussetzungen und die Notwendigkeit gegeben, um die Rechtsgrundlagen für die Lieferung der Personendaten der Drahtzieher - ich nenne sie einmal so - zu schaffen. Die angesprochene Dringlichkeit ergibt sich aus der zeitlichen Befristung des unilateral von den USA den Banken angebotenen Programms zur Streitbeilegung. Das Parlament ist in der Pflicht und soll entscheiden. Für die Anwendung von Notrecht durch den Bundesrat ist später kein Platz. Die Nichtvoraussehbarkeit und die Dringlichkeit sind nicht gegeben. Hätte der Bundesrat ein Vorgehen ohne Einbezug des Parlamentes gewählt, so hätten, und davon bin ich überzeugt, dieselben Parlamentarier, welche heute die Gesetzesvorlage ablehnen und die Verantwortung an den Bundesrat abschieben wollen, den Bundesrat kritisiert, das Geschäft am Parlament vorbeischmuggeln zu wollen, nur um möglichst schnell und unbemerkt vor den Amerikanern und dem Ausland einzuknicken.

Das imperialistische Vorgehen, die Art und Weise des Umgangs der USA mit dem befreundeten demokratischen Rechtsstaat Schweiz stören auch mich zutiefst. Emotionen allein helfen aber nicht weiter. In der Sache komme ich in einer rationalen Risikoabwägung zum Schluss, dass ein Nein zum angebotenen Programm, dass ein Nein zu einer für die Banken rechtlich abgesicherten Datenlieferung betreffend die Drahtzieher fast sicher viel grössere und nachteiligere Konsequenzen haben wird als ein Ja zum vorgeschlagenen Gesetz. Unverständlich ist für mich auch, wenn man sagt, dass die Banken gefälligst die Daten zu liefern und Schweizer Recht zu brechen haben.

Ein Nein würde Konsequenzen haben für das Weiterbestehen verschiedener Banken, von denen nach meiner Einschätzung ausser den beiden Grossbanken keine für die Schweiz systemrelevant ist. Es würde aber auch Konsequenzen haben für die Reputation des Finanzplatzes Schweiz, Konsequenzen für das Vertrauen der Bankkunden, auf das alle Schweizer Banken angewiesen sind.

In einem Programm kann sehr wahrscheinlich die grosse Mehrheit der Banken die Bussen finanziell verkraften. Wie viel diese Bussen betragen, kann ich nicht berechnen; ich muss wissen, wovon es 20, 30 oder 40 Prozent sein sollen. Den Gesamtbetrag der hinterzogenen Gelder können allein die Banken kennen - und das ist ja das Erstaunliche, diese sprechen sich für das Programm aus. Ohne Programm geht es dann nicht nur um Geld, sondern für einige, zumindest für international tätige Banken, wahrscheinlich auch um Betriebsbewilligungen im amerikanischen Markt und damit letztlich auch um die Existenz der Bank. Wo nichts mehr ist, wo nichts mehr wächst, brauchen wir dann auch nicht mehr über die Höhe von Bussen zu diskutieren.

Ich stimme deshalb für Eintreten und für die Anliegen bzw. die Änderungsanträge der Mehrheit.