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Niederberger Paul · Ständerat · 2013-06-12

Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-12

Wortprotokoll

Mein Abänderungsantrag zu Absatz 1 bezieht sich auf die Version der Kommission und nicht auf jene des Bundesrates. Das ist in meinem Antrag eigentlich falsch dargestellt. In der Version der Kommission steht: "Der Bundesrat kann den Banken ... die Ermächtigung erteilen, allen Verpflichtungen ..." Mein Antrag lautet: "... den Verpflichtungen nachzukommen, die notwendig sind, um den Steuerstreit mit den Vereinigten Staaten von Amerika zu bereinigen."

Die Begründung hierzu: Der erste Absatz von Artikel 1 des Gesetzes enthält den Grundsatz, dass der Bundesrat den Banken die Ermächtigung erteilen kann, mit den US-Behörden zu kooperieren. Die Gesetzesbestimmung ist sehr offen formuliert. So hält sie ausdrücklich fest, dass die Banken ermächtigt werden sollen, "allen Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus der Zusammenarbeit der Banken mit den Vereinigten Staaten von Amerika zur Bereinigung des Steuerstreits ergeben". Diese Formulierung ist meines Erachtens zu offen gehalten. Auch in der Botschaft ist sehr offen und generell von einer "Ermächtigung der Banken zur Kooperation mit den US-Behörden im Zusammenhang mit der Bereinigung ihrer Vergangenheit" (BBl 2013 3953) die Rede. Damit läuft das Gesetz Gefahr, von den Banken eigentlich als Carte blanche zur Wahrung ihrer Interessen betrachtet zu werden. Das Legalitätsprinzip verlangt einen möglichst konkret definierten Rechtssatz. Der Begriff "alle Verpflichtungen" ist zu offen formuliert, wie ich bereits erwähnt habe. Er setzt den Handlungen der Bank praktisch keine Schranken. Daher drängt sich eine Einschränkung auf Verpflichtungen auf, die nicht nur geeignet, sondern auch notwendig sind, um den Steuerstreit zu bereinigen.

Ich möchte Sie bitten, meinem modifizierten Antrag zuzustimmen.