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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2007-12-19

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-19

Wortprotokoll

Bei Artikel 153a geht es eigentlich um das Kernstück der vereinfachten Nachbesteuerung der Erben. Hier werden die Vereinfachung und die Anreize miteinander verknüpft. Wenn Sie den Antrag der Minderheit I (Fässler) annehmen, dann können wir uns dieses Teilgesetz gleich ersparen, weil dann die Substanz fehlt. Warum soll dann jemand überhaupt solches unversteuertes Steuersubstrat noch melden? Es ist deshalb von einer Vereinfachung die Rede, weil die Frist von jetzt zehn auf drei Jahre verkürzt wird. Wenn man in der Praxis aus Erbenunterlagen die Differenz rekonstruieren muss, wenn am Erbtag das Vermögen vom letzten deklarierten Vermögen abweicht, dann ist das tatsächlich sehr aufwendig. Beim Antrag der Minderheit I geht es um eine vollständige Nichtgewährung der Vereinfachung und auch der Verkürzung der Frist.

Die Minderheit II (Berberat) beantragt einen Mittelweg zwischen dem Entwurf des Bundesrates, der drei Jahre vorsieht, und den jetzt gültigen zehn Jahren. Aber hier hat Herr Bundesrat Merz ausgeführt, dass dieser Mittelweg bereits wieder Komplikationen bereite und zu wenig Anreiz biete. Auch hier könnten wir uns das Gesetz zu diesem Teilbereich mehr oder weniger schenken.

Ich bitte Sie, die Anträge der Mehrheit zu unterstützen.