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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2007-12-19

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-19

Wortprotokoll

Bei der bundesrätlichen Vorlage zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und Einführung der straflosen Selbstanzeige geht es um eine Vorlage, die ihren Ursprung in zwei Initiativen hat, die Sie ebenfalls auf der Traktandenliste finden. Es sind die Standesinitiative Tessin 02.308 aus dem Jahr 2002 und die parlamentarische Initiative Polla 03.406 aus dem Jahr 2003. Beide Initiativen fordern eine allgemeine Steueramnestie, wie wir sie in der Schweiz in den Jahren 1940, 1945 und 1969 bereits erlebt haben.

Nun sind Steueramnestien politisch umstritten. Auch die Mehrheit der WAK ist sich bewusst, dass von einer Steueramnestie natürlich vor allem jene profitieren, die möglicherweise jahrelang Steuern hinterzogen haben. Deshalb sind ja auch einige der Abstimmungen sehr knapp ausgefallen; einige mit Stichentscheid des Präsidenten. Andererseits kann durch eine Steueramnestie Steuersubstrat zutage gefördert werden, das in Zukunft auch den ehrlichen Steuerzahlern zugutekommt. Deshalb hat die Kommission dann eben doch Eintreten beschlossen und Ihnen diese Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 7 Stimmen zur Annahme empfohlen.

Wie gross werden möglicherweise die bisher unversteuerten Vermögen sein? Das kann man schwerlich abschätzen; es ist sehr lange her seit 1969. Damals kamen rund 11,5 Milliarden Franken an nichtdeklarierten Vermögen zum Vorschein. Bei dieser Vorlage handelt es sich aber nicht um eine identische Steueramnestie wie in der Vergangenheit, weil sich das Umfeld seither, seit den Vierziger- und Sechzigerjahren, eben doch wesentlich verändert hat.

Heute sind die steuerbaren Einkommen ja sehr häufig auch massgebend für Subventionen, Krankenkassenbeiträge usw. Dazu kommen die Abgaben an die Sozialversicherung, die sehr oft im Zuge einer Steuerhinterziehung eben auch nicht bezahlt wurden. Da wäre es natürlich sehr aufwendig und zum Teil fast unmöglich, das effektiv steuerbare Einkommen der Vergangenheit wirklich nachzurechnen. Das ist besonders bei ehrlichen Erben der Fall, die unversteuertes Vermögen von Erblassern erben und im Zuge dieser [PAGE 2012] Erbschaft das Ganze wieder auf eine ehrliche Basis stellen möchten. Es ist ja auch nicht so, dass alles nichtdeklarierte Vermögen nicht versteuert wurde. Wir haben ja einerseits auch Kapitalgewinne, die gar nicht steuerbar wären, und Einkünfte aus diesen Vermögen wurden andererseits vielleicht bereits mit der Verrechnungssteuer belastet; auch das müsste man eigentlich berücksichtigen. Sie sehen also, es ist eine sehr komplizierte Sache. All diese Probleme sprechen für eine Vereinfachung der Nachbesteuerung im Erbschaftsfall. Eine Pauschalbesteuerung trägt all diesen Problemen eigentlich nur teilweise Rechnung, ich habe Ihnen die Gründe bereits dargelegt.

Um diese Vereinfachung geht es im ersten Teil dieser Vorlage. Beim Nachsteuerverfahren schlägt der Bundesrat vor, die Steuerperiode von bisher zehn neu auf drei Jahre zu verkürzen; das heisst, es sind die Steuern, inklusive Verzugszinsen, für die letzten drei Jahre vor dem Ableben des Erblassers zu bezahlen.

Mit dem zweiten Teil der Vorlage sollen die Bestimmungen über die Selbstanzeige so geändert werden, dass der steuerpflichtigen Person bei erstmaliger - das ist wichtig: bei erstmaliger - Anzeige wegen Steuerhinterziehungen keine Busse auferlegt wird. Auch für andere Straftaten, die zum Zweck der Steuerhinterziehung begangen wurden, entfällt die Strafverfolgung. Bisher betrug die Busse ein Fünftel der geschuldeten Steuern. Die neue Regelung befreit die Steuerpflichtigen allerdings nicht von der Zahlung der ordentlichen Nachsteuer, inklusive Verzugszins, aber die Busse entfällt bei erstmaliger Anzeige.

Diese Regelung gilt dabei nicht nur für natürliche Personen, sondern es ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass man auch die juristischen Personen vor diesen Strafen verschont. Es versteht sich natürlich von selbst, dass eine Selbstanzeige erfolgen muss, bevor das Steueramt schon Kenntnis davon hat, dass Steuern hinterzogen wurden.

Auf der Fahne finden Sie über zwanzig Minderheitsanträge, die alle darauf abzielen, die geplanten Erleichterungen zu verschärfen oder gar nicht zu gewähren. Einiges hängt auch zusammen, eben das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer mit dem Steuerharmonisierungsgesetz; einige Minderheitsanträge könnten wir also als Paket betrachten.

Ich muss zugeben, es handelt sich tatsächlich um einen politischen Ermessensentscheid, in welchem Ausmass man hier Vergünstigungen gewährt, aber ich muss Ihnen zu bedenken geben, dass wir uns das Gesetz eigentlich gleich schenken können, wenn wir hier zu knapp kalkulieren. Es braucht einen gewissen Anreiz, damit bisher undeklarierte Vermögen wieder zutage kommen.

Deshalb hat die Mehrheit Ihrer WAK beschlossen, auf die Vorlage einzutreten; wir haben ja einen Einzelantrag auf Nichteintreten, den wir in diesem Sinne zur Ablehnung empfehlen. Wir schlagen Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit auch vor, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen. Wir kommen ja dann im Detail noch darauf zu sprechen.