Spuhler Peter · Nationalrat · 2007-12-19
Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-19
Wortprotokoll
Wir sprechen bei diesen Vorlagen über die mögliche Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige bei Schwarzgeld. Wir kennen in der Schweiz eine Praxis, die weit zurückgeht. Das erste Mal hatten wir eine allgemeine Steueramnestie im Jahr 1940; 1945 und 1969 folgten die nächsten Amnestien. Bereits der Kommissionssprecher, Hans Kaufmann, hat darauf hingewiesen, dass bei der letzten allgemeinen Steueramnestie sage und schreibe 11,5 Milliarden Franken Steuersubstrat dazugekommen sind.
Ich habe die Voten, speziell jene der linken und der grünen Seite, gehört. Man versucht, diese Vorlage zu torpedieren. Uns von der SVP ist es auch klar, dass natürlich hier ein Spannungsfeld zwischen den Interessen, zwischen Gerechtigkeit und zusätzlichen Steuereinnahmen, besteht. Wir sind aber nach Prüfung dieser Vorlage klar zur Auffassung gekommen, dass wir darauf eintreten und die Vorlage in dieser Form auch unterstützen, da es keine allgemeine Amnestie ist und diese Vorlage die zwei Teilbereiche Erbamnestie und einmalige straflose Selbstanzeige betrifft.
Wir haben vor einiger Zeit die Revision betreffend Schwarzarbeit überarbeitet. Auch da haben wir immer versucht, die Türe offen zu halten, damit eben diese kleinen Sünder da wieder zu uns zurückfinden. Ich denke, es wäre sehr wohl und sehr gut überlegt, wenn wir das eben auch in diesem Fall machen würden. Ich erinnere Sie daran, dass Schwarzarbeit immerhin zur Folge hat, dass jährlich gegen 4 Milliarden Franken Sozialversicherungsbeiträge versickern oder gar nie beim entsprechenden Kassenwart ankommen. Bei dieser Vorlage ist es ganz ähnlich. Wir sollten diesen Türspalt offen lassen und versuchen, mit einer Vereinfachung, mit neuen Anreizen bei der Selbstanzeige und der Erbamnestie zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren.
Was will man mit dieser Vorlage genau? Sie besteht aus zwei Teilen. Zunächst geht es um die einfache Nachbesteuerung in Erbfällen. Damit haben die meisten in diesem Saal, auch die linke Seite, keine grösseren Probleme, denn hier geht es um den Fall, wo ein Vermögen von einer Generation auf die nächste übergeht. Zurzeit ist die Frist für das Nachbezahlen von Steuern auf zehn Jahre angesetzt. Das führt natürlich, wie bereits mehrere Vorredner kundgetan haben, zu riesigen administrativen Aufwendungen. Wichtige Elemente, um Anreize zu schaffen, damit Erben bereit sind, diese "schwarzen" Vermögensteile anzugeben bzw. zu melden, sind die Vereinfachung und die Frist von drei anstelle von zehn Jahren.
Geld soll legal wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden und somit das Steuersubstrat erhöhen. Wichtig in diesem Bereich ist, dass die bestehende Regelung sehr hohe Nachsteuern beinhaltet und somit verhindert, dass die Erben den Anreiz wahrnehmen und die entsprechenden Gelder deklarieren. Hier sollten wir den Mut haben, den Schritt zu tun und die Anträge der Mehrheit bei dieser Vorlage zu unterstützen.
Ein bisschen schwieriger ist es bei der straflosen Selbstanzeige. Hier geht es darum, dass einer, der nicht alles angemeldet hat, sich selber anzeigt und zumindest das erste Mal straflos davonkommt. Auch hier geht es schlussendlich um die Frage der Gerechtigkeit. Es stellt sich die Frage, wieweit wir bereit sind, solche Gebaren zu unterstützen. Auch in diesem Fall sollten wir diesen Türspalt offen lassen - meine Fraktion unterstützt mich diesbezüglich - und bereit sein, jemandem die Chance zu geben, solche Vermögensteile in den legalen Kreislauf zurückzuführen.
Wir sehen hier vor allem einen wichtigen Punkt: dass wir Anreize schaffen müssen, dass dies auch geschieht; eben mit entsprechend tieferen Bussen und auch mit einer Verkürzung der entsprechenden Fristen.
Ich möchte Sie im Namen der SVP-Fraktion auffordern, dieser Vorlage zuzustimmen, die Minderheitsanträge - es gibt einige Minderheitsanträge - klar abzulehnen und bei den Initiativen ebenfalls zur Mehrheit zu tendieren.