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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2003-06-03

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-03

Wortprotokoll

Wir treffen heute einen Grundsatzentscheid, und deshalb lohnen sich doch einige grundsätzliche Bemerkungen. Seit Jahren geistert die Steueramnestie in irgendeiner Ausgestaltung durch dieses Haus, ab und zu auch durch den Bernerhof. Vor rund einem Jahr haben wir uns mit der Erbenamnestie befasst, wir befassen uns anschliessend wieder damit. Persönlich bin ich, wie 1995 in der Vernehmlassung, gegenüber einer allgemeinen Steueramnestie nach wie vor sehr skeptisch.

Heute verlocken vor allem zwei Gründe dazu, eine allgemeine Steueramnestie zu fordern. So haben die entsprechenden Nachbarstaaten - es wurde bereits erwähnt - eine Amnestie durchgeführt. Man erhofft sich deshalb einen gewissen Ausgleich zu den in diese beiden Länder zurückgeflossenen Anlagegeldern. Im Weiteren ist bei der heute zum Teil katastrophalen Situation der öffentlichen Haushalte jede zusätzliche Einnahme sehr willkommen.

Es gibt meines Erachtens aber auch Gründe, die gegen eine allgemeine Steueramnestie sprechen; neben ethischen Gründen gibt es auch rechtliche Gründe. Zu den Pflichten gegenüber dem Staat gehört auch die Pflicht, Steuern zu zahlen, damit der Staat seine Aufgaben wahrnehmen kann. Viele Steuerpflichtige zahlen - wie Sie alle - diese Steuern korrekt. Es gibt auch Kantone, die entsprechende Verstösse ahnden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, unehrliches Verhalten der Steuerpflichtigen werde regelmässig nach Ablauf einer bestimmten Zeit belohnt, etwa nach dem Motto: Jede Generation hat Anspruch auf eine allgemeine Steueramnestie.

Ich denke auch, dass gerade gewisse Vorkommnisse in den Chefetagen bestimmter Unternehmen die Öffentlichkeit in Bezug auf ethische Fragen besonders sensibilisiert haben. Hier stellen sich grundsätzliche ethische Fragen. Wenn die für unser Steuerrecht fundamentalen Grundsätze wie Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen, die Allgemeinheit der Steuern oder die Steuergerechtigkeit tangiert werden, haben wir schon eine besondere Verantwortung wahrzunehmen.

Jede Amnestie bedeutet einen Einbruch in das Rechtssystem. Voraussetzung für eine Steueramnestie ist ein [PAGE 412] öffentliches Interesse, und zwar nicht irgendein öffentliches Interesse, sondern ein gewichtiges öffentliches Interesse, das höher gewertet wird als das Interesse an der Verhängung und Vollstreckung einer gesetzlichen Sanktion.

Der Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit hat für mich einen hohen Stellenwert. Das öffentliche Interesse für eine allgemeine Steueramnestie ist vorab ein fiskalisches, d. h. ein geldwertes Interesse. Genügt aber ein geldwertes Interesse, um die für unseren Rechtsstaat so wichtigen Grundsätze der Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit auszuhebeln? Ich persönlich meine, dies genüge nicht.

Gibt der Rat der Standesinitiative Folge, drängt sich bereits an dieser Stelle eine zweite Bemerkung auf, wenn ich mir auch bewusst bin, in welchem Verfahrensstadium wir uns heute befinden, denn die Kommission für Rechtsfragen wird dann noch einige heikle Fragen bei der konkreten Ausgestaltung der Steueramnestie zu lösen haben. Im Zusammenhang mit der Begründung der Standesinitiative wurde in der Kommission für Rechtsfragen ein Papier abgegeben, in dem zu lesen ist: "Natürlich muss der Steuerpflichtige depönalisiert werden, d. h. keine Nachsteuer und Busse bezahlen." Das kann es ja meines Erachtens wirklich nicht sein. Eine Amnestie bedeutet, dass auf eine Strafe verzichtet wird - hier konkret, dass auf die Steuerbusse verzichtet wird. Sollte auf die Nachsteuer verzichtet werden, ist dies nicht eine Frage der Amnestie, sondern eine Steuerbefreiung, d. h., es werden Steuerschulden einfach gestrichen. Dies wäre aber eine krasse Ungleichbehandlung gegenüber dem korrekten Steuerpflichtigen.

Natürlich hat die gewählte Lösung auch ihre Auswirkungen auf die Deklarationsfreudigkeit der Nichtpflichtigen bzw. jener, die ihre Pflicht nicht wahrnehmen. Vielleicht bietet eine Art Amnestietaxe, wie sie auch zum Teil diskutiert wird, eine praktikable Lösung. Anscheinend hat das Finanzdepartement dazu bereits Überlegungen angestellt. Es dürfte aber meines Erachtens nie darum gehen, dass die ganze Nachsteuer einfach gestrichen würde.

Heute unterstütze ich aber den Minderheitsantrag Studer Jean.