Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-06-03
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-03
Wortprotokoll
Wir müssen uns bewusst sein, in welchem Verfahrensstadium wir uns befinden. Es geht darum, ob wir einer Kantonsinitiative Folge geben wollen oder nicht. Wenn wir dies tun, heisst das nur, dass die mit dieser Materie zusammenhängenden Arbeiten in Angriff genommen werden. Es ist für unsere Kommission klar, dass dann, wenn Sie unserem Antrag zustimmen, selbstverständlich ein enger Kontakt mit den Kantonen aufgenommen werden muss, um abzuklären, ob die damalige negative Beurteilung heute noch andauert. Es spricht sehr viel dafür, dass dem nicht so ist. Wenn aber die Vermutung von Kollege Studer Jean richtig wäre, würde dies in angemessener Weise bei der künftigen Arbeit beurteilt und entsprechend entschieden.
Der Staat hat selbstverständlich ethische Gesichtspunkte zu vertreten, und ich stimme Herrn Studer durchaus zu, wenn er sagt, dass es sich mit der Ethik nur schwer vereinbaren lässt, wenn der Staat Leute, die seine Gesetze nicht befolgen, nachträglich gleichsam amnestiert. Das ist die eine Seite.
Es gibt aber auch noch eine andere Seite der Ethik, die ungefähr wie folgt umschrieben werden kann: Wir alle, die wir uns bemühen, richtig zu steuern und unsere Angaben vollumfänglich zu machen, haben einen Anspruch darauf, nur das dem Staat abgeben zu müssen, was dem Staate gehört. Jeder andere, der seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt, schmälert unseren Anspruch, richtig besteuert zu werden. Es kann für einen Staat ethisch durchaus vertretbar sein zu sagen, er wolle - wenn auch nicht routinemässig - in gewissen Situationen und in gewissen Zeitspannen eine Möglichkeit schaffen, damit Leute, die nicht richtig deklariert haben, ihre steuerlichen Verpflichtungen in Zukunft wieder richtig übernehmen, damit der Anspruch der anderen, richtig besteuert zu werden, berücksichtigt wird.
Ich meine, auch diese Art der Ethik lässt sich rechtfertigen. Sie lässt sich meines Erachtens insbesondere noch aus folgendem Grund rechtfertigen: Als das letzte Mal eine Amnestie zur Diskussion stand, wirkte sich die Richtigkeit bzw. Unrichtigkeit der Steuererklärungen für die Betroffenen nur insofern aus, als sie mehr oder weniger Steuern zu bezahlen hatten. Seither hat sich aber einiges verändert. Die den Steuerbehörden gelieferten Zahlen haben in verschiedensten anderen Bereichen Auswirkungen, die ebenfalls zum staatlichen Bereich gehören und bezüglich welcher wir ebenfalls ein Interesse haben, dass richtig gehandelt werden kann.
Um ein Beispiel zu nennen: In der Sozialgesetzgebung wird immer mehr nicht mit einer Giesskanne verteilt, sondern man versucht, auf spezifische Probleme einzugehen. Ein Ansatzpunkt, wie man auf diese Probleme eingehen kann, ist in der überwiegenden Zahl auch die Steuererklärung der betroffenen Personen. Eine unrichtige Steuererklärung wirkt sich nicht nur dadurch aus, dass zu wenig Steuern bezahlt werden, sondern sie kann sich beispielsweise bei den Prämienverbilligungen auch dahin gehend auswirken, dass man mehr Prämienverbilligung bekommt. Analoges gilt bei Ergänzungsleistungen.
In neuester Zeit kommt noch etwas dazu: Der neue Finanzausgleich, der NFA, wird mit Bezug auf seine finanzielle Seite in wesentlichen Teilen von dem abhängen, was auf kantonaler Ebene an steuerlichen Elementen bekannt ist. Es wäre auch für den Beginn des NFA ein gutes Zeichen, wenn man eine gewisse Sicherheit dafür hätte, dass die Steuerunterlagen, welche Basis der Berechnungen für die Bezahlungen der Kantone sind, von einer gesicherten Basis ausgehen.
Dieses Abwägen zwischen staatlichen Nützlichkeiten und zwischen verschiedenen ethischen Elementen lässt es meines Erachtens gerechtfertigt erscheinen, ja drängt es geradezu auf, dass man zu einer Steueramnestie im Prinzip Ja sagt. Wie die Steueramnestie im Detail ausgestaltet werden soll, muss der Arbeit des Parlamentes bzw. der Verwaltung überlassen werden. Aber in prinzipieller Hinsicht wäre es falsch, die Möglichkeit, sich solche Gedanken zu machen, schon jetzt abzublocken.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, der Standesinitiative Tessin Folge zu geben.