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Baader Caspar · Nationalrat · 2004-03-08

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-08

Wortprotokoll

Bei diesem Geschäft geht es, wie der Ratspräsident bereits erwähnt hat, um zwei Initiativen, die in die gleiche Richtung zielen, nämlich in die Richtung der Schaffung einer Möglichkeit einer allgemeinen Steueramnestie. Auf der einen Seite haben wir die ausformulierte parlamentarische Initiative Polla, auf der anderen Seite die in der Form einer allgemeinen Anregung gehaltene Standesinitiative Tessin.

Die WAK hat an ihrer Sitzung vom 25. und 26. August letzten Jahres beide Initiativen behandelt und mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, der Initiative Polla sei Folge zu geben; mit 16 zu 9 Stimmen hat sie beschlossen, der Standesinitiative Tessin sei Folge zu geben. Der Kommission ging es in dieser ersten Phase lediglich darum, vom Grundsatz her zu entscheiden, ob die Sache weiterverfolgt werden soll oder nicht. Obschon es sich bei der einen Initiative um einen ausformulierten Text handelte, setzte sie sich also nicht im Detail mit dem Initiativtext auseinander. Die Kommission war [PAGE 183] sich auch bewusst, dass damals parallel zur Behandlung in der Kommission ein Vernehmlassungsverfahren des Bundesrates lief.

Die Kommission hatte eine Abwägung vorzunehmen zwischen ethisch-rechtsstaatlichen Überlegungen einerseits und ökonomisch-volkswirtschaftlichen andererseits. Das heisst, es ging um die Möglichkeit, die Finanzlage des Bundes zu verbessern. Aus ethischen und rechtsstaatlichen Überlegungen waren wir der Meinung, dass jedermann seine Steuern zu bezahlen hat, die er oder sie von Gesetzes wegen schuldet. Eine Amnestie steht diesem Anliegen an sich entgegen. Es besteht auch die Gefahr, dass die Bevölkerung - im Vertrauen darauf, dass immer wieder einmal pro Generation eine Amnestie kommt - die Steuerhinterziehung weiterführt und dazu angehalten wird. Über die letzte Amnestie wurde allerdings in den Sechzigerjahren abgestimmt, und sie wurde damals vom Volk mit 61,5 Prozent der Stimmen angenommen. Diese führte seinerzeit zu einer Erhöhung des Steuersubstrates um 11,5 Milliarden Franken; die zusätzlichen Steuererträge dürften heute wesentlich höher ausfallen.

Die Mehrheit der Kommission erhoffte sich vom Vernehmlassungsverfahren noch zusätzliche konkrete Anhaltspunkte zur Frage, ob mit dieser Amnestie eine Abgeltungsentschädigung einzuführen sei, wie diese auszugestalten sei und wie hoch sie allenfalls ausfallen sollte.

Die Mehrheit war auch der Auffassung, dass man die ökonomische Situation prioritär betrachten müsse und es deshalb richtig sei, jetzt eine Amnestie durchzuführen. Italien hat im Jahr 2001 mit gewissem Erfolg ebenfalls eine Amnestie erlassen, auch Deutschland plant eine solche. Eine Amnestie hätte nicht nur den Vorteil, Gelder, die heute in der Schweiz liegen und nicht deklariert sind, der Besteuerung zuzuführen, sondern sie hätte auch den Vorteil, dass Gelder, die sich heute im Ausland - auf den Channel Islands, den Cayman Islands, in Hongkong oder sonst wo - befinden, wieder in die Schweiz zurückkämen. Längerfristig betrachtet, stünde dann dieses Vermögen auch wieder für Investitionen in die Wirtschaft und den Konsum zur Verfügung.

In dieser Phase hat die Kommission trotz eines entsprechenden Antrages die Frage offen gelassen, ob die Strafbestimmungen über die Steuerhinterziehung und den Steuerbetrug gleichzeitig zu verschärfen seien oder nicht.

Eine Minderheit der Kommission sprach sich aus Gründen der Steuergerechtigkeit gegen diese beiden Initiativen aus und wollte sich entsprechend einer früheren Standesinitiative Tessin, der das Parlament bereits Folge gegeben hatte, lediglich mit einer Steueramnestie in Erbfällen begnügen und auf die Erbenbusse verzichten. Auch wurde von der Minderheit ins Feld geführt, eine allfällige Steueramnestie erfordere eine Verfassungsänderung und eine obligatorische Volksabstimmung. Dabei wären die Kantone und Gemeinden zwei- bis dreimal stärker betroffen als der Bund. Daher sei eine solche Amnestie ein sehr weit gehender Eingriff in die Finanzpolitik der Schweiz.

Trotz dieser Bedenken standen aber für die Mehrheit bei der heutigen prekären Finanzlage des Bundes klar die ökonomischen Aspekte im Vordergrund.

Deshalb empfehle ich Ihnen namens der Mehrheit der Kommission, beiden Initiativen Folge zu geben.