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Keller Robert · Nationalrat · 2004-03-08

Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-08

Wortprotokoll

Ich habe den Auftrag von der KöB-NR, Ihnen das Geschäft über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten zu unterbreiten.

Anlässlich der Sitzung vom 29. Januar 2004 hat die KöB dieses Geschäft beraten und einstimmig gutgeheissen. Der Ausbau der Autonomie des ETH-Bereiches wurde vom Bundesrat und von Ihnen in den letzten Jahren auf gesetzlicher Ebene weiterverfolgt. In diesem Sinne wurde in der Botschaft vom 27. Februar 2002 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die ETH wie auch in der Botschaft vom 29. November 2002 zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 und in der Botschaft vom 6. Juni 2003 zum Leistungsauftrag des Bundesrates an den ETH-Bereich klar festgehalten, dass inskünftig der Finanzierungsbeitrag des Bundes die Betriebsaufwendungen des gesamten ETH-Bereiches inklusive Investitionen - d. h. Immobilien, Mobilien, Informatik - decken soll. Mit der Annahme der Teilrevision des ETH-Gesetzes, des Bundesbeschlusses vom 19. Juni 2003 über die Kredite für die ETH in den Jahren 2004-2007 sowie des Bundesbeschlusses vom 1. Dezember 2003 über den Leistungsauftrag des Bundesrates an den ETH-Bereich für die Jahre 2004-2007 haben die eidgenössischen Räte der Eingliederung der ehemaligen Baubotschaft des ETH-Bereiches ins Bundesbudget für die ETH grundsätzlich bereits zugestimmt.

Aus diesem Grunde ist bezüglich der ETH-Immobilien eine Änderung des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1989 über Objektkreditbegehren für Grundstücke und Bauten unumgänglich, im Gegensatz zu Zivil- und Militärbauten, wo nur sprachliche und formelle Anpassungen nötig sind.

Es geht also um Baubotschaften bei Gesamtausgaben von mehr als 10 Millionen Franken. Mit der Integration der Baubotschaft zum ETH-Bereich in die Budgetbotschaft wird den ETH mehr Flexibilität und Autonomie gewährt. Im Weiteren wird die Transparenz erhöht und die Abstimmung der Investitionsplanungen auf die akademische Planung verbessert.

Das Parlament übt aber weiterhin seine Kompetenzen aus: in den verschiedenen Phasen der Vorbereitung und der Genehmigung der Bauvorhaben - es gibt keine eigentliche Baubotschaft mehr -, dies vor allem bei der Anhörung der zuständigen Kommissionen vor der Erteilung des Leistungsauftrages, bei der Genehmigung des Leistungsauftrages des Bundesrates an den ETH-Bereich sowie bei der Beratung der Botschaft zur Bildung, Forschung und Technologie für den vierjährigen Zahlungsrahmen. Selbstverständlich liegt auch die Bewilligung der Verpflichtungskredite für ETH-Immobilien weiterhin beim Parlament.

Neu wird sich nun die Finanzkommission beim ETH-Budget auch mit den Immobilieninvestitionen im ETH-Bereich befassen. Gemäss Artikel 49 Absatz 4 des neuen Parlamentsgesetzes können andere Kommissionen bei sachübergreifenden Geschäften Berichte an die vorberatenden Kommissionen richten. Im Zusammenhang mit den Immobilien wird vor allem eine Zusammenarbeit zwischen Finanzkommission, WBK und KöB nötig sein. Die Verpflichtungskredite sollen neu über den Bundesbeschluss I über den Voranschlag der Eidgenossenschaft bewilligt werden - im Gegensatz zur heutigen Situation, wo ein separater Bundesbeschluss nötig ist. Der Bundesbeschluss III bleibt für den ETH-Bereich erhalten.

Gemäss dem neuen ETH-Gesetz werden künftig die Verpflichtungskredite für Grundstücke und Bauten nicht mehr in einer separaten Botschaft ausgewiesen. Die KöB wird trotzdem auch in Zukunft ihre Erfahrungen mit einem Mitbericht zuhanden der Finanzkommission betreffend die Angelegenheiten der ETH-Immobilien einbringen. Die Zusammenarbeit mit der Finanzkommission ist sichergestellt und wurde an der KöB-Sitzung vom Präsidenten der Finanzkommission bestätigt. In der Vergangenheit war in der Regel ein Vertreter der Finanzkommission bei der KöB. Dies wird in Zukunft umgekehrt sein. Auch die Vertreter des ETH-Rates, die an der Sitzung anwesend waren, sind mit diesem Vorgehen einverstanden.

Wir dürfen stolz sein auf unsere beiden technischen Hochschulen, schneiden sie doch im internationalen Vergleich sehr gut ab. Das Rating zeigt, dass sie zu den Spitzenuniversitäten der Welt zählen. Auch die Nobelpreisträger, die aus den beiden ETH hervorgingen, dokumentieren die entsprechende akademische Fachkompetenz. Geben wir uns also Mühe, diese Stellung auch in Zukunft auszubauen.

Aus diesem Grund empfiehlt die KöB einstimmig, dem Entwurf des Bundesrates betreffend die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten zuzustimmen.