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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2001-06-20

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-20

Wortprotokoll

Ich nehme an, Frau Bundesrätin Dreifuss wird demnächst eintreffen. Ich danke vorerst einmal den Mitgliedern des Büros unseres Rates, dass sie unserem Antrag Folge gegeben und die Interpellation dringlich erklärt haben.

Die Prämien der Krankenversicherung sind nicht nur in den vergangenen fünf Jahren angestiegen, sondern sie scheinen auch in den kommenden ein bis zwei Jahren ungebremst anzusteigen. Es ist das innenpolitisch zurzeit unbefriedigendste Dossier, das wir zu bearbeiten haben. Ich glaube, es sei richtig, dass wir hier eine Debatte führen, ohne den Druck von neuen Prämienrunden im Nacken zu spüren, und dass wir mit etwas Distanz zu diesen Entwicklungen in der Krankenversicherung eine Debatte führen können.

Wenn wir in unserer Interpellation schreiben, der Bundesrat habe resigniert, dann wird dieser Eindruck mit der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation nicht nur bestätigt, sondern ich stelle darüber hinaus fest, dass der Bundesrat und das federführende Bundesamt für Sozialversicherung nicht gewillt sind, sich der Herausforderung dieser Fehlentwicklung zu stellen. Man tut so, als ob man von der Prämienerhöhung in diesem Herbst keine Kenntnis habe. Wenn wir nach der alarmierenden Entwicklung fragen, dann geht es um die Steigerung von gegen 50 Prozent, welche der Grundversicherte beispielsweise im Kanton Zürich während den letzten fünf Jahren hinnehmen musste - das seit Inkrafttreten des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG), welches als kostendämpfendes Gesetz verkauft wurde.

Eine akademische Antwort auf die Interpellation - welche sich an den Verhältnissen in anderen Ländern orientiert und in der gesagt wird, eigentlich sei alles gar nicht so schlimm und zu problematisieren sei vor allem auch die Verteilung der Kosten - geht nicht auf unsere Frage ein. Die Antwort weicht dem eigentlichen Problem aus. Zu Frau Bundesrätin Dreifuss müsste ich sagen - wenn sie hier wäre -: Zuerst hätte sie das Produkt Gesundheitswesen, welches zu betreuen ist, mit optimalen Bedingungen zu versehen; die Finanzierung folge in einem zweiten Teil. Diese ist dann kein Problem, wenn das Gesundheitswesen qualitativ und vor allem wirtschaftlich - ich betone: wirtschaftlich - funktioniert. Das ist zurzeit nicht der Fall. Die Prämienentwicklung, die man als Prämienexplosion bezeichnen kann, ist im Wesentlichen die Folge der unnötigen Mengenausweitung - einer wirtschaftlichen Fehlentwicklung als Folge einer verfehlten Politik.

Unser Gesundheitswesen ist von staatlichem Interventionismus geprägt, was den Anforderungen nicht gerecht wird; es ruft heute geradezu nach Korrekturen. Ein gutes Beispiel ist unsere Grundversicherung, verbunden mit dem Obligatorium. Ich spreche hier von einem eigentlichen Zwang zur Überversicherung, verordnet von den diktatorischen Gutmenschen im Bundesamt für Sozialversicherung. Sie meinen es ja gut, aber ich will doch keine Grundversicherung, welche vorbehaltlos Konsultationen zulässt und welche mit gesundheitspolitischem Wunschbedarf aufgestockt wird. Im Wesentlichen sind darin die 50 Prozent höheren Prämien der vergangenen fünf Jahre begründet. Das braucht der Durchschnittsschweizer nicht; das hat mit einer qualitativ umfassenden, guten Versorgung nichts zu tun. Es bestraft und demoralisiert zudem den eigenverantwortlich Handelnden, weil er gezwungen wird, unnötigen Konsum mitzufinanzieren.

Ich beanspruche auch ein Recht auf eine einfache Grundversicherung. Was wir haben, hat nichts mit sozialer Krankenversicherung zu tun; das ist vielmehr staatlich verordneter Feudalismus. Wenn für diese Aussage noch ein Beweis nötig ist, so gibt ihn jeweils BSV-Direktor Piller selbst. Er sagt in seinen Vorträgen stolz, dass man heute aus medizinischen Gründen keine Zusatzversicherung mehr brauche. Das ist eine Entwicklung, die sicher nicht als positiv bezeichnet werden kann.

Der Bundesrat ist meines Erachtens auch nicht gewillt, sich aufdrängende marktwirtschaftliche Massnahmen zu ergreifen und durchzusetzen. So ist er dem klaren Auftrag unseres Rates, der vor gut einem Jahr erteilt wurde, den Vertragszwang für Leistungserbringer zu lockern, in einer Art und Weise nachgekommen, die von vornherein nicht auf fruchtbaren Boden fallen konnte. In der Antwort auf die Interpellation spricht der Bundesrat von grossen Unsicherheiten, die damit verbunden sind. Das darf aus der Sicht eines Marktwirtschaftlers doch nicht wahr sein. Der freie Personenverkehr mit den umliegenden Ländern steht bevor - das ist der eine Punkt -, im eigenen Land haben wir heute eine eigentliche Schwemme von Leistungserbringern im Gesundheitswesen.

Der Bundesrat befürchtet, dass die Einführung der Vertragsfreiheit zu Versorgungsengpässen für die Bevölkerung führt. Das kann es doch nicht sein. Es zeigt, wie wenig Vertrauen der Bundesrat in den Markt hat und wie fremd er ihm offensichtlich ist, weil er nicht weiss, wie er funktioniert.

Aufgrund dieser Beurteilung komme ich zum Schluss, dass es nötig ist, dass das Parlament in diesen Fragen die Führung übernimmt. Es sind Massnahmen zu ergreifen, die die zuständigen Kantone in die Pflicht nehmen, die eine schlanke Grundversicherung, welche für die Versicherten bezahlbar ist, vorsehen und die den längst möglichen Marktelementen mit den entsprechenden Gesetzeskorrekturen zum Durchbruch verhelfen. Wir werden uns ja voraussichtlich noch in diesem Herbst im Rahmen der 2. KVG-Revision mit den Beschlüssen des Ständerates auseinander setzen können. Wir erwarten in diesem Zusammenhang wirksame, konsequente Korrekturen am Gesundheitssystem, welche zu einer Stabilisierung und zu einer spürbaren Entlastung für die Prämienzahler führen.

Ich möchte dem Bundesrat zum Schluss doch für die Antwort auf unsere Interpellation danken, obwohl wir von den Resultaten, die darin aufgeführt werden, nicht befriedigt sind.