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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-03-08

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-03-08

Wortprotokoll

Sie wissen, dass ich kein Anhänger von Parolen wie "Ja, aber" bin - und trotzdem gibt es manchmal Phasen der Gesetzgebung, wo man eben noch verfeinert vorgehen muss. Deshalb würde ich in diesem Falle jetzt einmal sagen: Ja, wir nehmen das Postulat 03.3596 der SGK-NR entgegen, aber - und ich möchte Ihnen dieses Aber noch etwas erläutern.

Sie verlangen vom Bundesrat einen Bericht zu vier Themen:

1. zur Frage der Verfassungsbindung, also zur Rechtsgleichheits- und Diskriminierungsfrage - das ist an sich schon ein umfassendes Gebiet -;

2. zu Inhalt und Grenzen der Vertragsfreiheit und, damit verbunden, zur Frage der Freizügigkeit - auch das ist ein sehr grosses Thema -;

3. zur Geltung von Krankheitsvorbehalten;

4. zur Zweckbindung des Sockelbeitrages der Kantone aus der Grundversicherung an die Zusatzversicherten.

Nun haben wir uns ja in den beiden Räten schon verschiedentlich mit all diesen Themen auseinander gesetzt. Wenn wir aber mit einem neuen oder zusätzlichen Grundlagenpapier diesbezüglich noch weitere Klarheit schaffen können, dann ist das auch im Interesse aller Beteiligten, auch im Interesse des Bundesrates, weil wir uns im Klaren sind, dass [PAGE 189] diese Fragen auch in der Zukunft immer wieder relevant sein werden.

Mich irritiert eigentlich am Postulat Folgendes: Wenn Sie "geeignete Gesetzgebungsvorschläge auszuarbeiten" sagen und wenn ich solche Ausdrücke höre, dann frage ich mich natürlich: Was heisst das? Von der Unterbreitung einer Entscheidgrundlage für das Parlament für Vorstösse zur Neuordnung der Krankenversicherung bis zur Vorlage eines neuen Kranken- bzw. Versicherungsvertragsgesetzes wäre alles möglich, wenn Sie von "geeigneten" Vorschlägen sprechen. Da muss ich Ihnen sagen: So wichtig dieses Anliegen auch ist, in diesem Sinne - in diesem weit verstandenen Sinne - möchten wir das Postulat nicht entgegennehmen, denn sowohl zum KVG als auch zum Versicherungsvertragsgesetz sind ja bekanntlich jetzt Revisionen im Gange. Es ist die Aufgabe der eingesetzten Expertenkommissionen und Arbeitsgruppen, die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen dort vorzuschlagen.

Ich verstehe deshalb das Postulat lediglich - oder höchstens, sagen wir - als Auftrag zur Darstellung der Unterschiede zwischen der obligatorischen Versicherung nach KVG und der fakultativen Krankenzusatzversicherung nach VVG und insbesondere eben zur Darstellung des Verhältnisses bzw. des Zusammenwirkens zwischen diesen beiden Systemen. Dabei steht, angesichts der vier aufgeworfenen Fragen, die privatrechtliche Krankenzusatzversicherung offensichtlich im Vordergrund.

In Bezug auf die Frage nach den Sockelbeiträgen verweise ich auf das dringliche Bundesgesetz vom 21. Juni 2002 über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die interkantonalen stationären Behandlungen nach dem KVG. Hier müsste primär die Wirksamkeit dieses Gesetzes einmal überprüft werden, und das erfordert natürlich den Einbezug der Kantone sowie der für die Umsetzung zuständigen Verbände - ich nenne Santésuisse und den Schweizerischen Versicherungsverband.

Es handelt sich also - um es noch einmal abgerundet zu sagen - um eine interdisziplinäre Arbeit. Dazu brauche ich Ihnen nichts zu sagen: Das ist mit sehr viel Aufwand, mit sehr viel Ressourcen und wahrscheinlich auch mit viel Zeit verbunden. Ich sage das nur, um hier nicht allzu hohe Erwartungen zu wecken, falls Sie das Postulat überweisen. Aber wenn Sie es überweisen, dann nehmen wir es selbstverständlich entgegen.