Borer Roland · Nationalrat · 2004-03-08
Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-08
Wortprotokoll
Die SGK befasste sich am 25. November vergangenen Jahres mit der parlamentarischen Initiative Teuscher. Frau Teuscher hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es ein knapper Entscheid war. Die Kommissionsmehrheit hat - mit knappen 10 zu 9 Stimmen - beantragt, die Initiative abzuschreiben. Die Minderheit Fasel will, wie das erwähnt wurde, die Frist für die Behandlung des Geschäftes um weitere zwei Jahre verlängern.
Frau Teuscher, auf etwas haben Sie leider nicht hingewiesen: Es war generell eine Initiative der knappen Entscheide. Der Rat überwies nämlich damals Ihre Initiative nicht mit überwältigendem Mehr, sondern dieser Entscheid kam nur mit 78 zu 77 Stimmen bei 3 Enthaltungen zustande. Das war die Abstimmung vom 4. Oktober 1999; auch da ging es relativ knapp aus.
In der Folge dieses Entscheides behandelte die Subkommission Krankenversicherung, die am 3. Februar 2000 eingesetzt wurde, die Anliegen dieser Initiative. Die Subkommission stellte damals fest, dass die Zukunft der Zusatzversicherungen generell - und es geht hier um die Zusatzversicherungen, nicht um die Grundversicherung - stark mit der zukünftigen Spitalfinanzierung zusammenhängt. Deshalb unterbrach dann die Subkommission ihre Arbeit. Im Dezember 2001 verlängerte man die Behandlungsfrist für die Initiative um zwei Jahre. Am 25. November vergangenen Jahres diskutierte die SGK diese Initiative ein weiteres Mal und befand darüber, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht.
Während die bürgerliche Seite der Ansicht war, dass eine Gleichbehandlung aller Versicherten nur im Sozialversicherungsrecht Platz habe und demzufolge im Bereich der Krankenversicherung nur die Grundversicherung, nur das KVG betroffen sei, vertrat die Kommissionslinke dezidiert die umgekehrte Meinung. Unbestritten war die Tatsache, dass Benachteiligungen, einmal für die Frau, einmal für den Mann, in den verschiedensten Versicherungsbereichen Realität sind. Ebenfalls wurde angeführt, dass auf dem Gebiet der Krankenzusatzversicherung auch andere Ungleichbehandlungen vorgenommen werden, nicht nur aufgrund des Geschlechtes. Jung/alt ist ein Kriterium, gesund/krank ein weiteres. Alle diese Kriterien führen in den verschiedensten Bereichen zu unterschiedlichen Zusatzversicherungsprämien.
Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass es nicht angehe, nun für einen einzigen Versicherungszweig, nämlich die Krankenzusatzversicherungen, vom Gesetzgeber her selektiv tätig zu werden und Änderungen vorzunehmen. Daran ändert nach Ansicht der Kommissionsmehrheit auch der versicherungstechnische Zusammenhang zwischen der Grundversicherung gemäss KVG und den Zusatzversicherungen gemäss Versicherungsvertragsgesetz nichts. Es wurde speziell darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber bei der Schaffung des KVG bei den Zusatzversicherungen bewusst Freiheiten für die Vertragspartner eingebaut und diesen Teil eben aus diesem Grund dem Versicherungsvertragsgesetz unterstellt hatte.
Die Unterschiede entstanden also im Wissen um die entsprechenden Ungleichbehandlungen. Anhand eines Verwaltungsberichtes konnte festgestellt werden, dass heute sieben der vierzehn grössten Krankenversicherer - mit einem Marktanteil von 37 Prozent - unterschiedliche Prämien für Mann und Frau im Zusatzversicherungsbereich kennen. Gesamthaft gesehen sind aber auf der anderen Seite identische Prämien für beide Geschlechter schon heute in der Mehrheit. Aus diesem Grund und aufgrund dieser Faktenlage erachtet es die Kommissionsmehrheit als nicht notwendig, eine Vorlage zu erarbeiten. Korrekturen könnten vorgenommen werden, wenn sich die Situation im Zusatzversicherungsbereich drastisch verändern würde.
Weiter hielt die Kommission fest, dass das Verhältnis zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherungen nicht überall befriedigt und nicht überall überblickbar ist. Eine Klärung der Situation sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber Sache des Bundesrates und nicht des Parlamentes. Aus diesem Grund hat eben die Kommission dann auch mit 19 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, ein entsprechendes Postulat zu überweisen. Aufgrund dieser Feststellung beschloss die SGK im vergangenen November Abschreiben der parlamentarischen Initiative Teuscher und Überweisung des Postulates, das im Zusammenhang mit Grund- und Zusatzversicherung im Bereich der Krankenversicherung Fragen stellt.