Graber Konrad · Ständerat · 2010-06-01
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-01
Wortprotokoll
Ich bin mir bewusst, dass es sich hier in erster Linie um eine Vorgehensfrage handelt. Ich bin mit diesem Vorgehen dann einverstanden, wenn wir am Schluss des Tages sagen können: Wir haben eine bessere Lösung gefunden. Diese bessere Lösung liegt dann vor, wenn die Lösung eben auch auf der richtigen Ebene gefunden wird - angesprochen ist dabei die Frage: Verfassung oder Gesetz? So, wie der Gegenvorschlag jetzt formuliert ist, gehört er eindeutig ins Gesetz. Ein guter Lösungsansatz liegt aus meiner Sicht auch vor, indem der vom Nationalrat formulierte direkte Gegenvorschlag der Volksinitiative inhaltlich überlegen ist.
Deshalb kann ich mir gut vorstellen, dass wir jetzt noch den Versuch machen, das Ganze auf die rechtlich richtige Ebene zu stellen. Allerdings braucht es dann auch den Willen des Initiativkomitees, hier Hand zu bieten. Diesen Willen haben wir zu Beginn der Debatte - ich war als Ersatz damals auch in der Kommission - eben nicht festgestellt, und das hat die ganze Situation auch erschwert. Vom Initiativkomitee ist ganz klar gesagt worden, dass es unter allen Umständen eine Abstimmung vor dem Volk erreichen wolle und nie Hand zu einem Rückzug der Initiative bieten werde. Diese Position hat sich in der Zwischenzeit jetzt offensichtlich mindestens teilweise aufgeweicht, aber wir haben natürlich keine Garantie, dass dann effektiv auch in dieser Richtung gehandelt wird. Wir haben dann aber ja beide Möglichkeiten und können am Schluss des Tages entscheiden. Wenn die Initiative nicht zurückgezogen wird, belassen wir es beim direkten Gegenvorschlag.
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In der Zwischenzeit, auch im Nachgang zur Debatte über den direkten Gegenvorschlag im Nationalrat, wurde vor allem in der WAK, aber auch in anderen Kommissionen noch ein Thema diskutiert, das aus meiner Sicht im indirekten Gegenvorschlag - in Ergänzung des Nationalratsbeschlusses - noch aufgenommen werden sollte. Es geht um die Frage, welche Beträge geschäftsmässig begründet sind und welche Beträge eben Gewinncharakter haben. Da geht es letztlich auch um die Frage, ob man neben all diesen indirekten Massnahmen, die sowohl in der Initiative wie in den Gegenvorschlägen formuliert sind, effektiv Massnahmen ergreifen und sie, wie Kollege Reimann gesagt hat, mit Zähnen ausgestalten will, die dazu führen, dass die exorbitanten Bezüge gedämpft werden können.
Ich bin der Auffassung, dass wir hier noch eine Lösung finden müssen, und bitte dann die Kommission, dieses Anliegen auch noch aufzunehmen. Ich werde dieses Anliegen in Form einer parlamentarischen Initiative noch im Detail formulieren. In der WAK wurde bereits einmal über dieses Thema diskutiert, man hat aber die Kurve noch nicht gekriegt. Ich bin aber zuversichtlich, dass die Kommission uns am Schluss einen indirekten Gegenvorschlag präsentiert, in dem auch dieses Thema verankert ist. Entgegen gewissen Meinungen, auch jener der heutigen "NZZ", geht es mir dabei nicht um die Frage der Besteuerung, sondern es geht mir um die Aktionärsdemokratie; die Stossrichtung der Volksinitiative ist ja eigentlich die Aktionärsdemokratie. Die Generalversammlung soll also im Rahmen der Gewinnverwendung entscheiden können, ab welchen Beträgen - mein Vorschlag war 3 Millionen Franken - ein Bezug als Salär oder als Gewinn zu beurteilen ist. Die Generalversammlung soll bestimmen, welcher Teil ans Personal fliesst, die Generalversammlung soll bestimmen, welcher Teil als Dividende an die Aktionäre zurückfliesst, und die Generalversammlung soll bestimmen, welche Beträge zur Stärkung des Eigenkapitals dienen sollen. Dieses Element der Aktionärsdemokratie fehlt mir noch.
Ich bitte die Kommission, bei der Behandlung - und wir gewinnen ja jetzt Zeit, wenn wir zustimmen - dieses Anliegen auch noch aufzunehmen. Ich bin überzeugt, dass dann der Gegenvorschlag, unabhängig davon, ob er direkt oder indirekt zur Abstimmung gelangt, die gewünschte Wirkung erzeugen wird.