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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-21

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-21

Wortprotokoll

Zu meiner Sonnenbrille: Sie hat nichts mit Ferien zu tun, sondern ich habe eine Bindehautentzündung, welche zwar am Abklingen, aber noch nicht ganz vorbei ist. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis; ich sehe Sie trotzdem sehr gut. (Heiterkeit)

Ihre Sicherheitspolitische Kommission beantragt Ihnen einstimmig, wie der Kommissionssprecher soeben ausgeführt hat, alle fünf Motionen abzulehnen und auch der Initiative des Kantons Basel-Stadt keine Folge zu geben. Ihre Kommission begründet diese Anträge damit, dass der Bundesrat am 12. Oktober 2011 einen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen in die Vernehmlassung geschickt habe. Die Kommission spricht sich aber auch inhaltlich gegen Vorstösse aus, die ein Bewilligungssystem fordern. Sie zieht eine Meldepflicht mit einem Kontrollsystem vor. Das ist ja genau auch der Inhalt der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates.

Der Bundesrat hat sich bei der Beantwortung der verschiedenen Vorstösse unterschiedlich ausgedrückt. Er hat jene Vorstösse, die keine spezifischen inhaltlichen Vorgaben gemacht haben, zur Annahme empfohlen, aber jene, die explizit ein Bewilligungssystem verlangt haben, zur Ablehnung empfohlen, weil er sich im Hinblick auf die Erarbeitung des Gesetzentwurfes noch nicht festlegen wollte. Aus Sicht des Bundesrates sind aber die Gründe für die Ablehnung durch Ihre Kommission insgesamt gut nachvollziehbar.

Ich möchte gerne noch ein paar Ausführungen über den Inhalt des Vorentwurfes machen, den der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat. Dieser Vorentwurf sieht erstens die Einführung einer vorgängigen Meldepflicht für die Firmen, die in diesen Bereichen tätig sind, vor, um damit auch einen Überblick über sämtliche von der Schweiz aus im Ausland erbrachten privaten Militär- und Sicherheitsdienstleistungen zu schaffen. Zweitens sieht der Vorentwurf ein absolutes gesetzliches Verbot jeglicher Söldneraktivitäten vor. Drittens sieht der Vorentwurf des Bundesrates für die zuständigen Bundesbehörden die Möglichkeit vor, weitere Dienstleistungen zu verbieten, wenn sie die Sicherheit des Landes oder schweizerische Interessen gefährden oder wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen beitragen. Viertens sieht er die gesetzliche Erfassung auch derjenigen Firmen vor, die von der Schweiz aus Sicherheitsfirmen im Ausland kontrollieren, also der sogenannten Holdinggesellschaften. Und fünftens sieht er die Ahndung von Gesetzesverstössen mittels privatrechtlicher Sanktionen wie z. B. der Löschung einer Firma im Handelsregister oder deren Liquidation vor sowie selbstverständlich die strafrechtliche Verfolgung der verantwortlichen Personen.

Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Die Vernehmlassung zum Vorentwurf dauert jetzt noch bis März 2012, und der Bundesrat beabsichtigt, die bereinigte Gesetzesvorlage bis Ende 2012 den Räten zu unterbreiten. Ich teile die Auffassung Ihrer Kommission, wonach die materielle Diskussion erst aufgrund der bereinigten Vorlage geführt werden soll. Diese bietet dann auch eine solide Basis für die vertiefte Auseinandersetzung mit den heiklen Abgrenzungsfragen, Definitionsfragen, Umsetzungsfragen, die mit dieser Problematik zwangsläufig verbunden sind. Diese Fragen werden uns und Sie noch beschäftigen. Sie werden dann auch ausgiebig Gelegenheit haben, in Kenntnis der Stellungnahmen aus der Vernehmlassung die Gesetzesvorlage inhaltlich zu beraten.

Noch eine Bemerkung zur Initiative des Kantons Basel-Stadt: Sie verlangt ja ein Verbot von Privatarmeen in der Schweiz und richtet sich ebenfalls gegen Söldneraktivitäten. Diese Forderungen sind auch im Vorentwurf des Bundesrates enthalten. Sie konnten dem Schreiben des Kantons Basel-Stadt, das der Kommissionssprecher vorgelesen hat, entnehmen, dass der Kanton Basel-Stadt mit diesen Vorschlägen des Bundesrates einverstanden ist. Der Kanton Basel-Stadt war im Übrigen auch in der interdepartementalen Arbeitsgruppe vertreten, die den Vorentwurf erarbeitet hat.

Aus all diesen Gründen spricht auch aus meiner Sicht nichts gegen die Anträge Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission, die fünf Motionen zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen und der Initiative des Kantons Basel-Stadt keine Folge zu geben.

[VS]

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