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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2011-12-21

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-21

Wortprotokoll

Als Motionär möchte ich Ihnen natürlich vorschlagen, dieser Motion zuzustimmen. Ich möchte auch gleich sagen, dass ich mir bewusst bin, dass wir hier zum dritten Mal über diese Thematik diskutieren; das ist sonst nicht unbedingt meine Art. Man hat mir auch nahegelegt, die Sache zurückzuziehen. Meiner Meinung nach ist es aber richtig, dass wir hier darüber entscheiden.

Warum haben wir dreimal über diese Sache diskutiert? Es geht ja um eine Ausnahmebewilligung. Wir haben dreimal darüber diskutiert, weil dahinter eine sehr wichtige Frage steht. Für mich jedenfalls ist es eine sehr wichtige Frage. Es geht darum, ob wir nun die Prioritäten bei den Klimazielen oder bei den nuklearen Problemen setzen oder ob wir eine [PAGE 1271] Energiepolitik zu definieren versuchen, die beidem Rechnung trägt. Ich bin nach wie vor sehr beeindruckt von der Debatte hier in diesem Rat im September des letzten Jahres. In dieser hat man sehr deutlich gesagt, dass es eigentlich einen Doppelumstieg braucht, dass wir nämlich eine neue Energiepolitik brauchen, die sowohl die nukleare Problematik als auch die Klimaerwärmung und die CO2-Problematik mit einbezieht. Es kann nicht sein, dass nun, unter dem Eindruck von Fukushima und der entsprechenden Debatte, die Klimaziele plötzlich zweite Priorität haben. Das ist eigentlich das Thema, das dahintersteht. Das erklärt auch, weshalb wir zum dritten Mal über dieses Thema diskutieren.

Ich darf in Erinnerung rufen, dass hinter der ursprünglichen Forderung der Motion - keine Sonderbehandlung für das Kraftwerk Chavalon - drei Gruppen von Gründen gestanden haben.

Das eine sind die klimapolitischen Gründe: Ich will das sehr kurz machen, die klimapolitischen Gründe sind klar. Es handelt sich bei Chavalon um einen völlig ungeeigneten Standort, der, wie der Referent gesagt hat, keine Abwärmenutzung möglich macht. Das macht energiepolitisch keinen Sinn. Sie wissen, dass geschätzte 700 000 Tonnen CO2 zur Debatte stehen. Dieses Problem bleibt auch in der nuklearen Optik wichtig. Die Internationale Energieagentur beispielsweise hat kürzlich daran gezweifelt, ob das Zwei-Grad-Ziel angesichts der CO2-Problematik erreicht werden kann. Auch die Konferenz von Durban, die kürzlich stattgefunden hat, hat unsere Zuversicht, dass hier international bald entsprechende Massnahmen umgesetzt werden können, nicht unbedingt gestärkt. Also gibt es eigentlich keinen schlüssigen Grund, einen schlechten Standort für Gaskraftwerke zu privilegieren, nur weil vor Jahren da einmal ein mittlerweile stillgelegtes Ölkraftwerk betrieben worden ist. Ich sage es noch einmal deutlich: Die Motion richtet sich nicht gegen das Prinzip von Gaskraftwerken, wie sie auch teilweise in Bau sind - in Neuenburg und anderswo -, aber gegen eine Ausnahmebewilligung, die aus meiner Sicht nach wie vor nicht wirklich begründbar ist.

Es gibt zudem energiepolitische Gründe. Man hat auch schon auf die EU-Direktive hingewiesen. Ich bin mit dem Rapporteur einverstanden, dass diese bis jetzt noch nicht definitiv beschlossen und umgesetzt ist. Aber aus meiner Sicht ist der Trend in der EU und anderswo klar: In der Zukunft werden fossil-thermische Kraftwerke oder andere Kraftwerke ohne beträchtliche Abwärmenutzung nicht statthaft sein, und das ist die mittelfristige Thematik. Die Schweiz riskiert eben doch, dass sie dann das einzige westeuropäische Land wäre, welches entsprechende Kraftwerke auch ohne Abwärmenutzung zulässt. Das ist sicher keine vorausschauende Energiepolitik.

Ich will ferner auch noch einmal an die demokratiepolitischen Aspekte erinnern: Der Entscheid des Bundesrates, hier eine bevorzugte Behandlung zu gestatten, ist im Lichte des Prozesses eigentlich bedenklich. Die Ausnahmebewilligung hinsichtlich des Wirkungsgrades für das Gaskraftwerk haben wir verschiedentlich diskutiert. Nationalrat und Ständerat haben nach eingehender Diskussion entschieden, die sogenannte Lex Chavalon zu streichen - Sie erinnern sich -, also keine Sonderbehandlung zuzulassen. Wir haben schon damals darauf hingewiesen, dass der Standort für die Abwärmenutzung ungeeignet sei. In der Vernehmlassung hat sich eine Mehrheit der Teilnehmenden gegen eine Ausnahmeregelung ausgesprochen, und damit ist der Bundesrat durch die Festlegung eines tieferen minimalen Wirkungsgrades für Chavalon auf Verordnungsebene dem parlamentarischen Willen zumindest aus meiner Sicht nicht wirklich nachgekommen.

Ich bedanke mich für die erneute Behandlung in der Kommission und möchte auch dazu noch Bemerkungen anbringen. Der Kommissionsreferent hat gesagt, man habe ausführlich über das Thema gesprochen. Ich darf allerdings festhalten, dass man nur die Erbauer von Gaskraftwerken angehört hat, der Motionär beispielsweise wurde nicht eingeladen, seine Themen einzubringen.

Ich persönlich komme zur Einschätzung, dass die Kommission eine Auslegung des Gesetzes vorgenommen hat - der Referent hat es vorher erwähnt -, wie sie vom Departement oder von der Rechtsabteilung des Bafu klar nicht gemacht wird. Der Gesetzestext hat nämlich nie beabsichtigt, ausschliesslich stromerzeugende Anlagen zuzulassen. Er hat lediglich versucht, für diese kein Schlupfloch zu schaffen. Das ist eine grundsätzlich andere Interpretation als die des Kommissionssprechers. Wenn man den Text der Kommission liest, wird nicht klar, wann rein stromproduzierende Kraftwerke zulässig sind und wann nicht - das ist aber eine wichtige Frage, auch für die Zukunft. Aus meiner Sicht ist es deshalb auch nach der zweiten Behandlung in der Kommission nach wie vor eine Tatsache, dass eine Ausnahmebewilligung energiewirtschaftlich nicht begründet werden kann. Es ist eher so, dass man sie im jetzigen Umfeld und in Erwartung der Vorschläge des Bundesrates als energiepolitisch opportun erachtet. Das ist für mich keine Begründung. Denn wir möchten ja die Vorschläge zur Energiewende abwarten und sehen, welcher Mix von Massnahmen der richtige ist, um die Energiesicherheit langfristig zu gewährleisten. Das Problem dahinter ist offensichtlich nicht gelöst; es besteht darin, dass in vielen Kantonen der Konnex zwischen Wärmeabnahme und thermischer Stromerzeugung nicht gemacht wird. Das wird ein Thema für die Zukunft bleiben.

Auch die lange Beschäftigung mit dem Thema, für die ich der Kommission dankbar bin, hat mich nicht überzeugt, dass es gute Gründe für eine Ausnahmeregelung gibt. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir dieser Motion zustimmen und keine Ausnahmeregelung zulassen sollten - jedenfalls nicht, solange wir die Gesamtpolitik des Bundesrates in diesem Bereich nicht kennen und diskutieren können.