Jenny This · Ständerat · 2011-12-21
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-21
Wortprotokoll
Die Kommission kam zum Schluss, der Standesinitiative keine Folge zu geben, und zwar mit der Begründung, dass die Anliegen bereits im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative 10.480, "Keine unnötige Bürokratie im Bereich der Stromnetze", behandelt werden. Diese Vorlage schafft die von der Standesinitiative geforderte rechtliche Klarheit, indem sie festhält, dass bei der Nutzung des öffentlichen Grundes für Stromnetze wie bei der Wasserkraftnutzung für die jeweiligen Konzessionsbehörden keine Ausschreibungspflicht besteht. Das erste Anliegen der Initiative ist somit erfüllt, es besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Bezüglich des zweiten Anliegens hält die Kommission fest, dass bei den Strompreisen tatsächlich teilweise grosse regionale Unterschiede festzustellen sind. Dafür sind verschiedene Gründe ausschlaggebend, nicht zuletzt auch die in der Initiative angesprochene topografische Struktur oder die Siedlungsdichte in den Versorgungsgebieten. Gebirgskantone haben in den letzten Jahren sehr viel in die Infrastrukturen investiert, auch in die Wasserkraftwerke. Sie haben auch Unbill zu tragen, es gibt etwa Überleitungsnetze, die über Wohngebiete hinweggehen. Es ist nichts als angebracht, dass die Konsumenten gebührend davon profitieren, sie haben ja auch massive Nachteile zu tragen.
Auch beim dritten Anliegen kommt die Kommission zu einem Schluss: Die UREK hat am 6. November 2008 das Postulat 08.3756 eingereicht, in dem sie den Bundesrat beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob das StromVG in einem anderen Sinne die Anliegen der Standesinitiative erfüllen könne.
Schliesslich erinnert die Kommission daran, dass mit der beschlossenen Neuausrichtung der Energiepolitik die geltenden Bedingungen für den Schweizer Strommarkt grundsätzlich überdacht und nötigenfalls angepasst werden müssen. Die neugewonnenen Erkenntnisse werden in die Revision einfliessen, welche für 2012 in Aussicht gestellt wird. Die Kommission anerkennt ausdrücklich die Anliegen des Standes Luzern, ist jedoch der Meinung, es sei bereits im Fluss und es sei alles aufgegleist. Das sagen wir natürlich immer, wenn wir etwas ablehnen wollen, das kenne ich auch; aber hier haben wir jetzt wirklich grossmehrheitlich den Eindruck, der Initiative Folge zu geben wäre ein Fehler.
Die Kommission beantragt Ihnen grossmehrheitlich, der Initiative keine Folge zu geben.
Damit habe ich meine Aufgabe bedingt erfüllt; unvorbereitet zwar, weil ich übersehen hatte, dass ich hier Berichterstatter bin, aber ich habe es abgelesen.