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Bieri Peter · Ständerat · 2010-11-30

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2010-11-30

Wortprotokoll

Bei Artikel 5 geht es um den Zugang zu Postfachanlagen, bei Artikel 6 um den Austausch von Adressdaten. Beide Bestimmungen ermöglichen, dass verschiedene Postanbieter auf dem Markt auftreten und die Kundschaft korrekt bedienen können. Es ist deshalb sinnvoll, wenn wir an beiden Orten bezüglich der bundesrätlichen Verordnungskompetenzen die gleichen Rahmenbedingungen erwähnen. Dazu gehört sicherlich die Regelung der Preisgestaltung. Darüberhinausgehende Bestimmungen müssten entweder an beiden Orten, bei Artikel 5 und bei Artikel 6, erwähnt sein oder an beiden Orten weggelassen werden. Wir sind der Meinung, dass in Artikel 5 Absatz 5 mit der Feststellung, dass der Bundesrat die Rahmenbedingungen konkretisiere, der Sache Genüge getan werde und die vom Nationalrat zusätzlich erwähnten Punkte nicht speziell erwähnt werden müssten. Wir halten hier deshalb an unserer ersten Version fest.