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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-12-15

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-12-15

Wortprotokoll

Sie haben gehört, dass der bundesrätliche Entwurf für ein Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes auf Zustimmung gestossen ist; zumindest im Grundsatz ist er auf Zustimmung gestossen. Über die Details werden wir ja jetzt noch sprechen. Ich kann unterstreichen, dass die Definitionen gemäss dem Ansatz des Bundesrates, den Sold für Milizfeuerwehrleute positiv, also was steuerfrei ist, und negativ, also was steuerbar ist, zu umschreiben, einem im Laufe der Zeit gewachsenen Kompromiss gleichkommen, der auch im Vernehmlassungsverfahren auf grosse Zustimmung gestossen ist.

Kompromisscharakter hat auch der Betrag. Die vorgeschlagene Obergrenze im DBG, die Grenze von 3000 Franken, ist ein Mittelwert, und dieser Mittelwert gilt nur für das DBG. Gemäss Steuerharmonisierungsgesetz sollen die Kantone die Möglichkeit haben, die Obergrenze selbst festzulegen; aber sie müssen eine Obergrenze festlegen, auch um allfällige Missbräuche im Einzelfall vermeiden zu können. Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage, das haben Sie gesehen, werden in Grenzen gehalten, nicht zuletzt auch, weil sieben Kantone in ihrer Gesetzgebung bereits heute den Sold von der Besteuerung befreien und weitere elf Kantone das faktisch ebenfalls machen. Die Einnahmenausfälle werden sich also in Grenzen halten.

Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und dann die Vorlage entsprechend dem Entwurf des Bundesrates unverändert zu übernehmen.

Ich denke, dass wir über die Höhe dieser Obergrenze noch diskutieren werden. Ich möchte Sie aber bitten, keine Änderung der Definition vorzunehmen, wie sie die Minderheit I (Baader Caspar) beantragt. Sie sagt, dass auch andere Entschädigungen ausser dem Sold dieser Steuerbefreiung [PAGE 2076] unterstellt werden sollen, also beispielsweise auch Pauschalzahlungen an Kader oder Funktionsentschädigungen. Sie wissen genauso gut wie ich, dass das Nebenerwerbseinkommen sind, dass diese dem Sozialversicherungsrecht unterstellt sind, dass sie sozialversicherungsrechtlich als Lohn betrachtet werden und in keiner Art und Weise einem Sold gleichgestellt werden können. Es würde auch zu einer nicht vertretbaren Ungleichbehandlung mit anderen Tätigkeiten in diesem fast freiwilligen Bereich kommen, nämlich beispielsweise - es wurde gesagt - mit Tätigkeiten im Bereich der Nachbarschaftshilfe, der Spitex oder anderer Nachbarschaftshilfe, die bezahlt wird und die voll versteuert werden muss, dann auch mit Tätigkeiten wie Kinderhütedienst oder eben auch Berufsfeuerwehr, für die man ja keine Abzüge machen kann. Hier möchte ich Sie dann doch bitten, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.