Bischof Pirmin · Nationalrat · 2010-12-15
Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-15
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, mit der Mehrheit auf die Vorlage einzutreten und sie dann ebenfalls mit der Mehrheit an den Bundesrat zurückzuweisen, mit den beschriebenen Kautelen. Warum das? Wir sprechen heute über die Mehrwertsteuer und damit über die bei Weitem wichtigste Steuer dieses Landes, sowohl vom Ertrag her - 20 Milliarden Franken im Jahr - als auch deswegen, weil es wahrscheinlich die einzige Steuer ist, die jeden und jede von uns fast täglich betrifft. Wir zahlen jeden Tag kleine Teile an diese 20 Milliarden. Für unsere Fraktion ist nun mal entscheidend, dass Teil 1 bereits in Kraft gesetzt ist und seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt. Das ist derjenige Teil, mit dem wir in der Mehrwertsteuer zu einem guten Teil Rechtssicherheit geschaffen haben, und das ist derjenige Teil, mit dem ein gutes Stück Bürokratie bei der Mehrwertsteuer hat abgebaut werden können. Natürlich braucht es hier ständige Beobachtung, und es braucht auch den ständigen guten Willen seitens der Mehrwertsteuerverwaltung, eben auf dieses neue, kundenfreundliche Mehrwertsteuerrecht umzustellen. Aber da sind wir zuversichtlich und haben die Augen offen.
Heute geht es um Teil 2. Heute sprechen wir über die Mehrwertsteuersätze und die Ausnahmen. Die Vorlage des Bundesrates hat ja einen gewissen Sexappeal. Es wäre tatsächlich schön, wenn wir einen Einheitssatz hätten, wenn also niemand mehr überlegen müsste, welcher Satz zur Anwendung käme, und wenn wir uns da namentlich für das Gewerbe diese Vereinfachung leisten könnten. Dieser Einheitssatz hätte auch den Vorteil eines beachtlichen Wachstumsschubes, und zwar gemäss nach unserer Ansicht glaubwürdigen ökonomischen Analysen, die gemacht worden sind. Er hätte einen gewissen Sexappeal, dieser Einheitssatz, aber seien wir uns bewusst: Die Abgrenzungen würden trotzdem bleiben. Wir hätten auch beim Einheitssatz immer noch zwei Sätze: Die einen Dinge würden besteuert, die anderen nicht. Seien wir uns auch bewusst, dass wir uns in Gegensatz zu praktisch ganz Europa stellen würden. Eigentlich hat einzig Dänemark ein wirklich konsequent durchgezogenes Ein-Satz-System, praktisch alle anderen Staaten, namentlich unsere Nachbarstaaten, aber nicht. Seien wir uns vor allem bewusst, was das - das ist nun für unsere Fraktion entscheidend - für die Familien und für den Mittelstand in diesem Lande heissen würde. Es würde heissen, dass neu auch das Gesundheitswesen zum Einheitssatz besteuert würde. Es würde heissen, dass die Lebensmittel mehr als doppelt so stark wie heute besteuert würden, und es würde etwa auch heissen, dass der gesamte Bildungsbereich neu besteuert würde. Das heisst also, dass Familien und Mittelstand zunächst einmal die grossen Leidtragenden dieser Änderung, dieser Einführung des Ein-Satz-Systems bei der Mehrwertsteuer, wären.
Bei den Hearings in der Kommission hat sich ein eigentliches kabarettistisches Szenario abgespielt. Wir haben erlebt, dass der eine oder andere Interessenvertreter - die Kantone, die Konsumentenorganisationen, der Schweizerische Gewerbeverband, die Bildungsvertreter - auftrat. Alle waren der Meinung, es wäre eigentlich schön, wenn wir einen Einheitssatz einführen könnten. Aber alle haben dann einen Strichpunkt gemacht und gesagt: Einheitssatz schon, nur einfach nicht bei uns! Und etwa nach dem fünften oder sechsten Hearingteilnehmer war uns eigentlich klar: Alle sind für den Einheitssatz, und deshalb wird er scheitern, denn jeder stellt sich etwas anderes darunter vor!
Wie gehen wir weiter? Die Kommission schlägt Ihnen vor, mit einem Zwei-Satz-System weiterzugehen. Das ist zwar nicht so elegant und nicht so sexy wie der Einheitssatz, zugegeben. Aber ein konsequent durchgezogenes Zwei-Satz-System wäre immerhin eine Vereinfachung gegenüber heute. Es würde Klärungen bringen und es trotzdem noch [PAGE 2070] erlauben, die sozial- und familienpolitisch wichtigen Differenzierungen vorzunehmen, beispielsweise zwischen Luxusautos und Brot. Das Zwei-Satz-System hat also den Vorteil, dass wir weiterhin differenzieren können. Es hat den Vorteil, dass wir über die einzelnen Ausnahmen diskutieren können. Es wird beispielsweise so sein, dass das Gesundheitswesen und die Bildung gemäss der Mehrheit Ihrer Kommission weiterhin ausgenommen sein werden, dass also die entsprechende drohende Erhöhung der Krankenkassenprämien nicht eintreten wird. Mit dem Zwei-Satz-System steht es dem Bundesrat auch offen zu prüfen, in welchen Bereichen neue Zuweisungen möglich sind, nach oben und nach unten, und in welchen Bereichen Ausnahmen heute noch berechtigt sind.
Vor allem aber ermöglicht es die Rückweisung an den Bundesrat nach einem allfälligen Eintreten, dass der Bundesrat uns aufzeigt, welche Variante im Zwei-Satz-System wirklich wie viel kosten würde. In der Kommission bestanden nämlich erhebliche Zweifel an den Alternativrechnungen, wie sie der Bundesrat in der Zusatzbotschaft teilweise vorgenommen hat, aber immer in der Optik des Einheitssatzes.
Wenn nun der Auftrag dieses Rates an den Bundesrat ist, ein Zwei-Satz-System auszuarbeiten, was wir Ihnen empfehlen, erhoffen wir uns davon eine Modernisierung unserer Mehrwertsteuer, die Effizienzvorteile bringt, ohne die Mehrwertsteuer sozial gefährlich auszugestalten. In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und sie dann an den Bundesrat zurückzuweisen.