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Müller Philipp · Nationalrat · 2010-12-15

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-15

Wortprotokoll

Ich hoffe, es gelingt mir, Ihnen darzustellen, warum die FDP-Liberale Fraktion für einen Satz ist, auch wenn ich dies nicht in einem Satz begründen kann.

Bürokratie erschwert das Leben, das wissen wir: Sie verhindert Innovation, sie kostet Zeit, Geld und Nerven. Man könnte also annehmen, dass Bürokratie bekämpft wird, wo es nur geht, dass Bürokratie in diesem Land ein schweres Leben hat. Die Bürokratie ist denn auch schon längst abgeschafft, allerdings nur rhetorisch: Den Worten auch Taten folgen zu lassen ist ungleich schwieriger. Mit semantischen Verrenkungen ohnegleichen - wir haben es soeben gehört - wird auch ein offensichtlicher Unsinn, wie es die Unterteilung der Mehrwertsteuer in verschiedene Sätze ist, am Leben erhalten.

Wir sollten den Mut haben, der Bürokratie-Hydra den grössten Kopf abzuschlagen. Ich spreche von der Abschaffung der unterschiedlichen Steuersätze in dieser Vorlage, von der Einführung eines einheitlichen Satzes für alle Lieferungen und Dienstleistungen. Wir sollten den Mut haben, uns gegen den Widerstand jeglicher Lobbys dafür einzusetzen, dass ungerechtfertigte Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer gestrichen werden, damit eine breitere Steuerbasis geschaffen und dadurch ein wesentlich tieferer und vor allem ein einheitlicher Steuersatz möglich wird. Eine Selbstverständlichkeit, könnte man meinen, geht es doch darum, dem Wirtschaftsstandort Schweiz einen Trumpf in die Hand zu geben, der durch Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mehrwertsteuer über die Grenzen hinaus Schlagzeilen machen könnte. Es geht aber auch darum, dass es nicht mehr zumutbar ist, dass in einem einzigen Betrieb mehrere Steuersätze gleichzeitig zur Anwendung kommen müssen.

Mit dem Einheitssatz könnten bürokratische Hürden niedergerissen und Anwendungsprobleme ausgemerzt werden. Der erste Schritt ist mit der Inkraftsetzung von Vorlage 1 am 1. Januar 2010 gemacht worden. Die Rechtssicherheit ist verbessert worden, und es sind gleich lange Spiesse sowohl für die Unternehmen wie auch für die Verwaltung geschaffen worden. Bei der Aufhebung der unterschiedlichen Steuersätze, der Streichung ungerechtfertigter Ausnahmen und der Eliminierung der damit einhergehenden Abgrenzungsprobleme tun wir uns aber offensichtlich wesentlich schwerer. Die Zahl der Ausnahmen nimmt zudem laufend zu. Jede weitere Ausnahme ist jedoch eine neue Ungerechtigkeit und eine Belastung für diejenigen, die nicht von Ausnahmen profitieren. Das heutige Konstrukt der Mehrwertsteuer ist intransparent, ungerecht und verwirrlich. Ausnahmen führen insbesondere bei Investitionen zur bereits erwähnten ominösen Taxe occulte, einer Schattensteuer, welche Investitionen in allen von der Steuer ausgenommenen Bereichen belastet, da die auf den Investitionen lastende Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann.

Das Tor zu einem richtiggehenden Quantensprung liegt also in Vorlage 2, über die Sie heute zu entscheiden haben. Mit dieser Vorlage sollen die vom System her nicht zwingend erforderlichen Steuerausnahmen abgeschafft und die drei unterschiedlichen Steuersätze zu einem Einheitssatz zusammengeführt werden. Leider liegt für jede Ausnahme, die abgeschafft werden soll, bereits eine Kompanie von Lobbyisten in den Schützengräben, um die eigene Ausnahme zu verteidigen. Mit jeder Ausnahme, die abgeschafft werden kann, wird aber ein Abgrenzungsproblem aus der Welt geschaffen und der Einheitssatz auf den vorgesehenen Wert reduziert. Die Reform muss absolut ertragsneutral gestaltet werden. Um Spielraum für die Einführung eines tieferen Einheitssatzes zu erhalten, muss also der Ausnahmenkatalog reduziert werden, und darum geht es im Wesentlichen.

Bei Vorlage 2 geht es letztlich um die Frage, wie wir das Gesamtvolumen der Mehrwertsteuer neu organisieren und sinnvoller verteilen. Man spricht jetzt von den Problemen, die sich bei einer Neuverteilung ergeben könnten. Exemplarisch wird das Gesundheitswesen angeführt; Sie haben es gehört. Hier wird moniert, dass die Krankenkassenprämien um rund 2,5 Prozent steigen werden. Gleichzeitig müssen wir aber seit Jahren zur Kenntnis nehmen, dass die Krankenkassenprämien Jahr für Jahr um ein Mehrfaches dieses Wertes steigen. Jetzt soll die Unterstellung des Gesundheitswesens unter die Mehrwertsteuer als Killerargument gegen die ganze Vorlage herhalten. Das ist, mit Verlaub, nicht redlich. Zudem darf in diesem Bereich nicht vergessen werden, dass die Einlageentsteuerung von rund 1,3 Milliarden Franken zum Tragen käme, welche die Umstellungskosten mehr als nur decken würde. Was die Lebensmittel betrifft, die neu mit 6,2 statt mit 2,4 Prozent besteuert würden, möchte ich Folgendes festhalten: Wir wussten schon bei der ersten Debatte, dass der Warenkorb eines Haushalts differenziert zu betrachten ist. Jener Teil, der mit 7,6 Prozent besteuert ist, überwiegt ganz klar. Ich staune deshalb, dass man insbesondere auf der linken Seite nicht offener ist und stärker auf diese Vorlage eingeht. Es geht nicht um die Einführung des Einheitssatzes um des Einheitssatzes willen; es geht primär um die Ausnahmen. Es geht um die Frage, ob wir die Basis des Gesamtvolumens verbreitern, das heisst die Ausnahmen so weit als möglich abschaffen.

Wir sollten die Diskussion nicht verweigern und zumindest auf die Vorlage eintreten. Ich möchte betonen, dass sich die [PAGE 2071] FDP-Delegation in der Kommission für einen Einheitssatz von 5,5 Prozent ohne Sozialkorrektiv ausgesprochen hat. Wir wollen keine weiteren Umverteilungsmassnahmen, wir wollen eine einfache, transparente Steuer mit einem Einheitssatz. Im Rahmen der Detailberatung können wir, wie es von den Vorrednern und Vorrednerinnen verlangt worden ist, die Zahlen genauer anschauen und prüfen. Insgesamt haben wir es mit einer aufkommensneutralen Revision zu tun, die eine echte Entlastung von Bürokratie für jene bringt, die heute mehrere Sätze abrechnen müssen.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und so eine Diskussion zu ermöglichen.