David Eugen · Ständerat · 2009-06-02
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-02
Wortprotokoll
Aufgrund des Votums von Kollege Stadler möchte ich kurz etwas zu diesen Strafbestimmungen sagen. Ich teile seine Meinung nicht, dass das nicht sorgfältig überlegt sei. Das Steuerstrafrecht schliesst im Gegenteil eher an das allgemeine Strafrecht und insbesondere an die mit dem Strafrecht gegebenen Verfahrensgarantien an. Das Steuerstrafrecht bewegt sich weg vom Verwaltungsstrafrecht und hin zum allgemeinen Strafrecht. Gerade auch mit Blick auf die internationale Entwicklung, die wir ja mitverfolgen können, ist diese Bewegung richtig. Sie hat, das kann ich ohne Weiteres zugestehen, auch Nachteile. In einem Strafverfahren sind die Verfahrensrechte des Angeschuldigten ganz andere: Es gilt die Unschuldsvermutung; er hat insbesondere keine Pflicht, sich selbst zu beschuldigen, während er im Steuerverfahren mitwirkungspflichtig ist und alles auf den Tisch legen muss.
Da gibt es eine Weichenstellung. Wenn man die Weiche einmal gestellt und gesagt hat, wir gehen Richtung Strafrecht, dann muss man den Beschuldigten die Rechte einräumen, die sie im Strafrecht und im Strafprozess haben. Das ist die Konsequenz. Dieses Konzept, das ja im Nationalrat erarbeitet wurde, ist eigentlich richtig und in sich konsistent. Über die einzelnen Strafmasse und über die Frage, wie lange die Verjährungsfrist bei Steuerdelikten sein soll, kann man immer diskutieren, damit bin ich durchaus einverstanden. Ich glaube aber, dass wir mit dem Mass, das im Nationalrat und mit den Anträgen unserer Kommission gefunden wurde, nicht auf dem falschen Weg sind.
Ich bitte Sie, die Anträge der Kommission zu unterstützen.