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David Eugen · Ständerat · 2009-06-02

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-02

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen auch vorschlagen, auf diesen Antrag nicht einzutreten.

Ich habe etwas Mühe zu verstehen, wie Kollege Hess zur Auffassung kommt, wenn Absatz 4 gestrichen werde, könne die Verwaltung machen, was sie wolle. Dieser Meinung bin ich nicht. Wenn Absatz 4 gestrichen wird, kann der Verzicht erst auf die nächste Steuerperiode erfolgen. Ich glaube nicht, dass die Verwaltung irgendeinen Rechtstitel hätte, rückwirkende Verzichte zu akzeptieren. Das wäre gegen die Gesetzmässigkeit der Besteuerung. Und die Verwaltung könnte auch nicht im Einzelfall einmal so und einmal anders handeln. Also hätte die Streichung für mich im Endeffekt eine Verschlechterung zur Folge. Jetzt heisst es: "kann frühestens auf den Beginn der laufenden Steuerperiode erklärt werden". Da liegt eine gewisse Rückwirkung noch drin, das kann man machen. Aber wenn dieser Absatz gestrichen wird, ist das nicht mehr möglich, dann ist ein Verzicht nur noch auf die nächste, in der Zukunft liegende Steuerperiode möglich. Etwas anderes sehe ich nicht.

Darum bitte ich Sie, diesem Antrag nicht zu folgen.