Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-06-02
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-02
Wortprotokoll
Unsere WAK bzw. unser Rat hat bei Artikel 11 Absatz 1 soeben beschlossen, dass wir auf die Rückwirkung verzichten. Wenn wir jetzt, wie das der Antragsteller verlangt, Absatz 4 von Artikel 14 streichen, dann schaffen wir gegenüber unserem vorherigen Entscheid Unklarheit oder sogar Widersprüche.
Herr Kollege Hess hat ausgeführt, dass mit seinem Streichungsantrag die Verwaltung dann die Möglichkeit hat, im Einzelfall zu befinden. Es ist wichtig, dass wir hier für die Unternehmen klare Ausgangsregeln schaffen. Wie gesagt, wenn wir bei Artikel 14 Absatz 4 jetzt gemäss Nationalrat legiferieren, aber vorher gesagt haben, wir wollten auf diese Rückwirkung verzichten, dann ist für die Unternehmen nicht mehr klar, was gilt. Dann haben sie eigentlich zwei Möglichkeiten, auch widersprüchliche Signale vonseiten des Gesetzgebers.
Auch vor dem Hintergrund, eine klare und kohärente Lösung mit Rechtssicherheit zu schaffen, möchte ich Ihnen deshalb im Namen der Kommission beantragen, dass wir sowohl bei Artikel 11 Absatz 1, den wir ja beschlossen haben, wie auch bei Artikel 14 Absatz 4 auf die Rückwirkung verzichten. Ich habe bereits ausgeführt, dass das für Start-up-Unternehmen kein Problem ist. Sie haben die Möglichkeit, ihre Steuer nachträglich noch zurückzuholen. Aber diese Möglichkeit soll nicht in jedem Fall eingeführt werden.