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Hess Hans · Ständerat · 2009-06-02

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-02

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen beliebt machen, bei Absatz 2 Ziffer 7 nach "Buchstaben e und f" dies einzufügen: "Abfertigen oder Zwischenlagern im Ausland oder ..." Weshalb stelle ich diesen Antrag? Bei der Behandlung von Artikel 8, welcher den Ort der Dienstleistung für verschiedene Dienstleistungen definiert, hat die Kommission Absatz 2 Buchstabe f gestrichen und in Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 7 wieder aufgenommen und die entsprechenden Beförderungsleistungen und Nebentätigkeiten des Logistikgewerbes von der Inlandsteuer für befreit erklärt. Dies ist grundsätzlich richtig, berücksichtigt aber einen Fall nicht: Wird nämlich für ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz ein Transport von einem ausländischen Abgangsort an einen ausländischen Zielort vorgenommen, würde neu die schweizerische Mehrwertsteuer erhoben, und das ist sicher nicht gewollt.

Ich glaube, Sie können hier meinem Antrag zustimmen.