Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2009-06-05
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-05
Wortprotokoll
Es geht hier um etwas ausserordentlich Wichtiges, auch wenn die FDP-Liberale Fraktion dazu nicht reden will, oder vielleicht will sie gerade deshalb nicht. Sie müssen sich vergegenwärtigen, dass nicht auf allen Waren und Dienstleistungen Mehrwertsteuer verlangt wird. Es gibt einen sehr langen Ausnahmenkatalog, er macht auf der Fahne in Artikel 21 immerhin acht Seiten aus; das sind alles Leistungen, die von der Mehrwertsteuer prinzipiell ausgenommen sind. Es handelt sich dabei nicht um Details, sondern um volkswirtschaftlich ausgesprochen wichtige Branchen wie zum Beispiel die gesamten Banken und Versicherungen oder das gesamte Gesundheitswesen von den Spitälern über die Spitex-Organisationen bis hin zu den Patiententransporten. Alle hier erbrachten Leistungen sind von der Mehrwertsteuer prinzipiell ausgenommen.
Nach diesem langen Ausnahmenkatalog kommt nun eben in Artikel 22 die Ausnahme von der Ausnahme. Das heisst, es wird den Leistungserbringenden generell das Recht eingeräumt, sich freiwillig der Mehrwertsteuer zu unterstellen und damit eben ihre Vorsteuer geltend zu machen. Von diesem generellen Recht, sich freiwillig der Mehrwertsteuer zu unterstellen, gibt es nun wieder Ausnahmen, also wiederum Ausnahmen von Ausnahmen. Es gibt Branchen, denen dieses Optionsrecht verboten ist. Die wichtigste Branche, der es verboten ist, sind die Banken und die Versicherungen, auch in der Variante der Mehrheit. Die zweitwichtigste Branche aber, das Gesundheitswesen, soll nun in der Variante der Mehrheit dieses Optionsrecht bekommen, im Gegensatz zum geltenden Recht. Das heisst, im Gesundheitswesen - ein Spital, ein Arzt, eine Spitex-Organisation - soll man sich in Zukunft freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen können. Dagegen wehrt sich diese Minderheit vehement.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir diese Mehrwertsteuervorlage vom Bundesrat in zwei Teilen bekommen haben: eine Vorlage A, die uns vorliegt, das ist sozusagen der harmlose Teil. Was hier gemacht wird, ist zwar eine Totalrevision des Gesetzes, aber es geht doch eher um Vereinfachungen, um den Vollzug. Die politisch brisante Vorlage B ist bewusst abgekoppelt worden, weil Sie alle so gut wie ich wissen, dass sie wahrscheinlich nie realisiert werden wird, weil zu starker politischer Gegenwind bläst. Ein Teil dieses politischen Gegenwindes betrifft das Gesundheitswesen; er kommt aus den Kantonen, von den kantonalen Gesundheitsdirektoren, die ausgesprochen nicht wollen, dass man das stationäre Gesundheitswesen der Mehrwertsteuer unterstellt.
Was Sie mit Ihrer Mehrheit jetzt machen, ist dies: Sie missachten diesen politischen Willen, der zwischen der politisch brisanten Vorlage B und der eher praxisbezogenen Vorlage A unterscheiden will. Diese Unterscheidung machen Sie jetzt rückgängig. Sie unterwerfen die heisse Kartoffel Gesundheitswesen jetzt plötzlich auch diesem Teil B. Und damit ist Folgendes programmiert: Sie werden massiven Widerstand bei den Kantonen hervorrufen, die genau das nicht wollen, und Sie werden bei der Krankenversicherung einen Prämienschub von 4 bis 5 Prozent auslösen, wenn dieses Optionsrecht wahrgenommen wird; dies ausgerechnet in dieser Situation, da die Krankenkassenprämien nächstes Jahr um 10 bis 20 Prozent steigen! Wenn Sie der Mehrheit folgen, erzeugen Sie einen weiteren Prämienschub von, statistisch gesehen, 4,5 Prozent - so ist es von den Fachleuten ausgerechnet worden.
Ein letztes Wort: Sie von den bürgerlichen Fraktionen haben sich jetzt alle Mühe gegeben, dieses Gesetz schnell durch den Rat zu bringen, ein Referendum zu vermeiden, eine Volksabstimmung zu verhindern. Wenn Sie bei Artikel 22 der Mehrheit folgen, provozieren Sie ein Referendum. Dann werden die Kantone dagegen aufstehen, und dann werden all jene, die sich jetzt gegen die massive Erhöhung der Krankenkassenprämien wenden, erst recht politischen Widerstand leisten. Sie programmieren ein Referendum, und damit werden Sie dieses Gesetz nie und nimmer nächstes Jahr in Kraft setzen können.