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Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2009-06-05

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-05

Wortprotokoll

Die Minderheit Leutenegger Oberholzer zielt darauf ab, dass für Leistungen des Gesundheitswesens nicht optiert werden kann. Dies ist ein neues Anliegen, das hier eingebracht wurde, deshalb nehme ich dazu kurz Stellung. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen.

Mit der neuen Einschränkung "sofern sie nicht gegenüber inländischen steuerpflichtigen Personen erbracht werden" müsste der Arzt unterscheiden, ob es sich beim Patienten um einen steuerpflichtigen Metzger handelt, bei dem die Option möglich ist, oder ob es sich um seine Ehefrau handelt, die nicht steuerpflichtig ist. Möglicherweise hat die Ehefrau die Metzgerei als Eigengut, als Frauengut in die Ehe eingebracht, möglicherweise gehört die Metzgerei der Frau und nicht dem Mann, oder der Mann ist nur Angestellter dort, die Frau führt das Geschäft und ist mehrwertsteuerpflichtig. Es kann doch nicht die Aufgabe des Arztes sein abzuklären, wie die eherechtlichen Verhältnisse bei dieser Metzgerei liegen! Alle klagen über steigende Gesundheitskosten, und jetzt wollen wir den Ärzten zusätzliche Administration [PAGE 1078] aufbrummen, was natürlich zu einer Kostensteigerung führen würde.

Der Antrag der Minderheit bringt zudem bei den Immobilien einen gewichtigen Rückschritt: Es ist nicht mehr die Art der Nutzung, auf die es ankommt, sondern es ist die Steuerpflicht des Mieters, auf die abgestellt wird. Dies eliminiert beispielsweise bei Geschäftsliegenschaften den Vorteil des neuen Gesetzes, indem wieder zum heute geltenden Recht zurückgekehrt wird, was nicht einmal im Entwurf des Bundesrates vorgesehen war. Bereits der Bundesrat wollte sicherstellen, dass der Vermieter einer Geschäftsliegenschaft das Optionsrecht nicht verliert, wenn ein Mieterwechsel von einem steuerpflichtigen Anwalt zu einem nichtsteuerpflichtigen Arzt erfolgt. Nach heutigem Recht muss der Vermieter in diesen Fällen wegen des Wegfalls des Optionsrechts eine administrativ aufwendige und steuerlich teure Nutzungsänderung abrechnen und eine Eigenverbrauchssteuer entrichten.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der SVP-Fraktion, den Antrag der Minderheit abzulehnen und den Antrag der Mehrheit zu unterstützen.