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Müller Philipp · Nationalrat · 2009-06-05

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-05

Wortprotokoll

Frau Kollegin Leutenegger Oberholzer, Sie haben mir eine Steilvorlage gegeben. Nochmals: Sie sagen selber, die Vorsteuer könne auf den Investitionen abgezogen werden. Ich sage es gerne nochmals: Man müsste blöd sein, wenn man optieren, sich also freiwillig der Steuer unterstellen würde, wenn die Vorsteuer nicht höher wäre als die Umsatzsteuer. Sie haben insofern Recht, als der Arzt oder die Ärztin allenfalls diese Mehrwertsteuer dem Umsatz auf die Rechnung schreiben könnte. Natürlich müssen sie das auch tun. Aber in der Steuerschuld insgesamt können sie bei der Umsatzsteuer die Vorsteuer abziehen. Das heisst, unter dem Strich hat die leistungserbringende Ärztin geringere Gesamtkosten. Wenn sie nun hingeht und sozusagen - schweizerdeutsch heisst das so - den Fünfer und das Weggli will, einerseits die Vorsteuer kassiert und andererseits die Umsatzsteuer auf den Patienten überwälzt, ist das nicht korrekt. Das Gesetz geht nicht davon aus, dass die Ärztinnen und Ärzte unkorrekt oder nicht korrekt handeln. Das Gesetz geht auch davon aus, dass die Krankenkassen entsprechend intervenieren würden.

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