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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-06-20

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-06-20

Wortprotokoll

Nach so vielen Wahrheiten ist es für den Bundesrat schwierig, hier jetzt noch die "wahre" Wahrheit darzulegen. (Heiterkeit) Ich will es aber trotzdem versuchen.

Es ist richtig, dass das Steuerniveau, das Steuersystem für unsere Standortbedingungen wichtig ist. Es ist richtig, dass wir in den letzten Jahren einiges an Vorsprung in Bezug auf Steuerquote und Staatsquote verloren haben. Es ist richtig, dass wir ständig unser Umfeld beobachten müssen. Es ist auch richtig, dass andere Länder besser geworden sind und Steuern gesenkt haben; Herr Bührer hat das hier erwähnt. Es ist wichtig, dass wir den Standortvorteil bewahren können, den wir aber immer noch haben. Der Bundesrat hat auch in seinem Finanzleitbild geschrieben, er strebe in Bezug auf die Steuerquote an, innerhalb der OECD bei den Besten zu sein.

Das ist die eine, die dynamische Feststellung: Es ist richtig, wir haben an Vorsprung verloren.

Die Frage stellt sich aber: Wie steht es nun mit dem aktuellen Stand im Verhältnis zu anderen Ländern, und welches ist eigentlich im Moment noch unser Verteilungsspielraum in Bezug auf Steuern?

Hier wurde ein paar Mal darauf hingewiesen, dass ein Steuerpaket in Arbeit ist. Der Bundesrat war der Meinung, man solle den begrenzten Spielraum - ich würde etwas vereinfacht sagen: aus Gerechtigkeitsgründen - vornehmlich für die Familien- und Ehepaarbesteuerung brauchen. Diese Forderung ist mindestens dreissig oder vierzig Jahre alt; das müssen wir einmal bereinigen. Aus Gründen des Wirtschaftsstandortes haben wir Ihnen auch beim Stempel Massnahmen vorgeschlagen.

Es stellt sich nun die Frage, ob bei der Unternehmensbesteuerung die Situation auch derart ist, dass wir tatsächlich jetzt handeln sollten. Bei den juristischen Personen, also auch bei den Unternehmen, sind wir in Bezug auf die Besteuerung wahrscheinlich nach wie vor von allen Industrieländern mit ziemlich grossem Abstand die Besten. Das ist vor zwei, drei Wochen von einer gemeinsamen Studie der Konjunkturforschung Basel mit der Universität Mannheim bestätigt worden. Es gibt keinen Kantonshauptort mehr, in dem heute die Gesamtbesteuerung für juristische Personen bei den Gewinnen 25 Prozent überschreitet. Es mag noch kantonale Probleme geben, aber diese kann man mit der Bundessteuer nicht korrigieren.

Ich muss auch feststellen, dass in Bezug auf die Besteuerung der Wirtschaft in den letzten Jahren sehr viel gegangen ist. Zwar hat die Steuerquote zugenommen, aber ausser der Schwerverkehrssteuer sind im Bereich der Wirtschaft direkt nur Steuern abgebaut worden. Ich zähle hier einiges zusammen und beginne mit der sehr erfolgreichen Reform von 1997, die unsere Attraktivität wirklich gesteigert hat und sich vielleicht auch langfristig auszahlt; dazu stehe ich. Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass wir attraktiv bleiben müssen. Dann erwähne ich die Veränderung der Praxis bei den Beteiligungsabzügen; das macht auch etwa 350 Millionen Franken aus. Ich erwähne die verschiedenen Stempelgesetzrevisionen, die Revision des Mehrwertsteuergesetzes zugunsten der KMU usw. Damit komme ich schon auf einen Betrag von über 1,5 Milliarden Franken, um welchen man die Wirtschaft entlastet hat. Wenn ich die Einführung der Mehrwertsteuer nehme, darf ich immerhin darauf hinweisen, dass die Exportindustrie mit weit über 2 Milliarden Franken von der Taxe occulte entlastet worden ist.

Das bedeutet aber mit anderen Worten, dass die Zunahme der Steuerquote vornehmlich von den Konsumenten getragen worden ist. Sie ist natürlich ein bewusstes Element der Verlagerung hin zu den indirekten Steuern. Ich will damit nur sagen, dass im Unternehmensbereich zu Recht einiges gegangen ist, weil uns das natürlich erlaubt hat, immer noch bei den Günstigen zu sein. Die Frage stellt sich wirklich, ob es dort im Moment dringlich ist. Wir wissen noch nicht - vielleicht werden wir im Laufe des Jahres mehr wissen -, wie viel Spielraum wir im Moment wirklich haben.

Ich habe Ihnen schon bei der Behandlung der Staatsrechnung angedeutet, dass ich wegen der Ausgabenzunahme besorgt bin und der Meinung bin, wir sollten alles daransetzen, sie zurückzuschrauben. Denn was immer Sie bei den Steuern machen: Langfristig muss irgend jemand diese Ausgaben bezahlen. Wir dürfen das nicht auf Dauer mit Schulden finanzieren. Das ist der Grund dafür, dass wir meinen, es sei zwar richtig, das immer wieder anzuschauen, es sei aber falsch, jetzt schon festzulegen, wie das genau zu geschehen habe. Weil aber die Stossrichtung der Motion, mit den vier Elementen, die vorgesehen sind, im Prinzip natürlich vertretbar und richtig ist, ist der Bundesrat der Meinung, man sollte nicht das Ganze einfach ablehnen, wie das die Linke will, sondern man könne den Vorstoss durchaus als Postulat überweisen.

Ich komme jetzt noch kurz auf die einzelnen Massnahmen zu sprechen:

1. Bei der Reduktion des Gewinnsteuersatzes bin ich der Meinung, dass das am wenigsten dringlich ist, weil wir hier konkurrenzfähig sind. Das kann sich einmal ändern, das gebe ich gerne zu. Aber Sie haben von Herrn Bührer z. B. die absolute Zahl für das immer als Vorbild hingestellte Amerika erfahren - wenn Sie das vergleichen, sind wir hier sehr viel besser. Mit Deutschland will ich schon gar nicht mehr vergleichen, weil ich weiss, dass das gesamthaft gesehen nicht unbedingt ein Vorbild ist. Ich bin einfach der Meinung, wenn wir hier etwas tun, ist dies - anstelle einer gezielten Massnahme - eine Massnahme nach dem Giesskannenprinzip. Eine solche Massnahme ist, wenn Sie die Statistik anschauen, sicherlich nicht KMU-orientiert.

2. Zur Senkung der Steuerbelastung für natürliche Personen bin ich folgender Meinung: Bei dem, was wir Ihnen vorschlagen - die WAK hat jetzt ein Modell auserwählt, ich meine ein gutes, es wird jetzt noch geschliffen werden müssen -, geschieht sehr viel für den Mittelstand und den oberen Mittelstand. Für die Ehepaare glätten wir die Progression sehr stark. Ich bin der Meinung, das sei richtig. Ich glaube aber, dass wir keine Reserven haben, um über das hinaus - ich habe jetzt noch nicht von den Kinderabzügen gesprochen, ich meine, auch hier müssen wir einen Akzent setzen - den Tarif für alle noch strecken zu können. Wir sind nämlich bereit, 20 Prozent des gesamten Steuersubstrates der [PAGE 863] natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer zu opfern. Das ist ein starkes Paket. Der Anreiz für den nicht beschäftigten Ehepartner, wieder eine Arbeit aufzunehmen, wird stark steigen. Ich glaube, das wird auch einen wirtschaflichen Impuls geben. Aber wir sollten nicht darüber hinausgehen.

3. Wenn ich vorher gesagt habe, dass wir bei der Unternehmensbesteuerung sehr günstig sind, muss ich diese Aussage etwas relativieren, wenn ich den Weg des Frankens vom Unternehmen über Vermögenssteuer, Stempelabgaben bis letztlich zum Aktionär verfolge. Hier sind wir, wenn wir das nüchtern betrachten, eher im Mittelfeld; das muss ich zubilligen. Wir wissen, dass für das Wachstum die Unternehmensbesteuerung an sich eher mehr Gewicht hat als die Einkommensbesteuerung. Wir sind der Meinung, dass wir das Problem der wirtschaftlichen Doppelbelastung - es gibt zwei Expertenkommissionen, die das jetzt anschauen - vertieft anschauen müssen und je nach Spielraum vielleicht in einem zweiten Paket angehen müssen. Ich will aber hier nicht weiter in die Details gehen. Es muss ein Element eines Paketes sein, mit dem in einer gewissen Logik gezielt Probleme angepackt werden, die langfristig standortrelevant sind.

4. Zur Verlustverrechnung: Hier bin ich der Meinung, dass die Verlustverrechnung von sieben Jahren eigentlich genügen sollte und grosszügig ist. Wenn das jemandem nicht genügt, muss er sich schon überlegen, ob er gut managt. Aber die Frage der Verlustverrechnung im Konzern ist eine ernsthafte. Wir haben eigentlich mit dem Paket von 1997 eine Lösung vorgeschlagen. Aber die Kantone haben dazu ganz klar "Njet" gesagt, und zwar deshalb, weil einzelne Kantone nicht Verluste verrechnen möchten, die in anderen Kantonen anfallen. Es ist denkbar, dass man dieses Problem lösen könnte, indem man zum Beispiel einem Konzern die Option gibt, sich auf Dauer als Konzern besteuern zu lassen. Dann würde das gleich besteuert wie bei Tochterfirmen, und alle Kantone, in denen der Konzern einen Sitz hat, wären gleich betroffen. Aber hier muss ich Sie vielleicht doch bitten, noch auf ein neues Paket und die Regelungen im Fusionsgesetz zu warten, denn es ist denkbar, dass diese Regelungen - je nachdem, was Sie beim Fusionsgesetz beschliessen - dieses Problem automatisch relativ gegenstandslos machen werden.

Zusammenfassend möchte ich also festhalten: Jawohl, Steuern sind standortrelevant, jawohl, wir müssen unser Umfeld immer aufmerksam beobachten, denn es hat keinen Sinn, dass wir auf Steuern beharren und dafür Arbeitsplätze verlieren. Aber vorderhand sind wir hier noch sehr konkurrenzfähig, und der Handlungsbedarf ist noch nicht klar definiert.

Die Stossrichtung der Motion ist absolut akzeptabel, aber es wäre besser, wenn Sie den Bundesrat nicht mit verbindlichen Vorschriften binden würden. Das ist der Grund dafür, dass Ihnen der Bundesrat beantragt, den Vorstoss nur als Postulat zu überweisen.