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Joder Rudolf · Nationalrat · 2009-03-18

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-18

Wortprotokoll

Ich äussere mich zur Finanzmarktaufsicht bzw. zur dringlichen Interpellation 09.3035.

Am 18. Februar dieses Jahres hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht der UBS per Verfügung mit sofortiger Wirkung befohlen, die von den Amerikanern verlangten Daten von rund 300 Kunden auszuliefern. Damit hat man dem von den Amerikanern seit Längerem aufgebauten Druck mit dem Rücken zur Wand nachgegeben und sich dem Ultimatum gebeugt. Das Signal, das mit diesem Verhalten ausgesendet worden ist, ist nachteilig und schlecht für die Schweiz. Das Signal lautet: Wenn man die Schweiz genügend bedroht und unter Druck setzt, kann man von der Schweiz haben, was man will. Genau auf dieser Linie fährt nun der vollmundige Steinbrück. Es ist offensichtlich, dass die Ausgangssituation in Amerika von schweizerischer Seite her ungenügend analysiert, zu spät erkannt oder völlig falsch eingeschätzt worden ist. Das schweizerische Frühwarnsystem und der schweizerische Radar haben versagt. Wir werden dafür vermutlich einen hohen politischen und auch wirtschaftlichen Preis bezahlen müssen. Ansehen, Respekt und Glaubwürdigkeit der Schweiz haben gelitten. Ich möchte in diesem Zusammenhang Herrn Bundespräsident Merz die folgenden zwei Fragen stellen: [PAGE 442]

1. Erfolgte die Herausgabe der UBS-Kundendaten an die USA mit dem ausdrücklichen oder allenfalls stillschweigenden Einverständnis des Bundesrates?

2. Warum hat man die aufziehenden amerikanischen Gewitterwolken am Finanz- und Bankenhimmel der Schweiz nicht früher erkannt, und warum ist man nicht bereits im letzten Sommer auf politischer Ebene aktiv geworden?

Nicht nur die Politik und die Wirtschaft der Schweiz haben gelitten. Auch der Rechtsstaat Schweiz hat Schaden genommen, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht:

1. Die Finanzmarktaufsicht hat die amerikanische Behauptung, wonach es sich bei den rund 300 UBS-Kunden um Steuerbetrüger handle, übernommen und damit den Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung missachtet.

2. Die Finanzmarktaufsicht hat in über zehn vor dem schweizerischen Bundesverwaltungsgericht hängigen Beschwerdeverfahren direkt eingegriffen, die bevorstehenden Gerichtsurteile ausgehebelt und die Verfahren zur Farce werden lassen.

3. Die Finanzmarktaufsicht hat durch ihr Vorgehen den den Parteien zustehenden Rechtsmittelweg abgeschnitten und damit ein faires und korrektes Verfahren verunmöglicht.

4. Die Finanzmarktaufsicht hat all diese Entscheidungen auf rechtlich sehr, sehr dünnem Eis und juristisch umstrittener Rechtsgrundlage gefällt, sodass es jetzt nicht verwunderlich ist, dass die Finanzmarktaufsicht beim Bundesstrafgericht angezeigt worden ist.

Ich möchte auch in diesem Zusammenhang Herrn Bundespräsident Merz die Frage stellen, ob er nicht auch den Eindruck habe, dass durch dieses Vorgehen der Finanzmarktaufsicht der verfassungsmässige Grundsatz der Gewaltentrennung verletzt worden ist.

Wenn wir Bilanz ziehen, ist festzustellen, dass die Politik der Schweiz bis jetzt nicht sehr erfolgreich war: Genau einen Tag nach der Aushändigung der Daten von 300 UBS-Kunden hat die amerikanische Steuerbehörde die UBS zivilrechtlich eingeklagt und die Daten weiterer 52 000 Kunden verlangt. Die zuständige amerikanische Staatsanwaltschaft ist nicht an die Vereinbarung mit der UBS gebunden und kann jederzeit gegen die UBS Strafklage einreichen. Die EU-Staaten verlangen weiterhin den automatischen Datenaustausch. Wir sind auf einer ominösen schwarzen Liste usw. Ich möchte die Frage stellen, Herr Bundespräsident: Wann hört dies auf, bzw. mit welcher Strategie, mit welchen Massnahmen wollen Sie all diese Probleme lösen?