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Hurter Thomas · Nationalrat · 2009-03-18

Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-18

Wortprotokoll

Seit über siebzig Jahren garantiert das im Bankengesetz festgehaltene Bankkundengeheimnis, dass wir in der Schweiz keine gläsernen Bürger haben und die Privatsphäre der Bankkunden gewahrt bleibt. Mit unserer Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug sind wir bis heute gut gefahren. Die doppelte Strafbarkeit ist ein Garant dafür, dass sich auch der andere Staat bemüht, gleiche Rechte anzuwenden. Die SVP setzt sich vorbehaltlos für die Beibehaltung des Bankkundengeheimnisses ein.

Nun verlangen die Linken und teilweise leider auch die Rechten, dass wir die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung aufgeben sollen, damit das Bankkundengeheimnis gerettet wird. Dann erklären Sie mir doch bitte einmal, warum die Schweiz bei Artikel 26 des OECD-Abkommens immer Vorbehalte angebracht hat. Sogenannte Finanzexperten behaupten nun, es werde keine "fishing expeditions" geben. Vielleicht müssen Sie Herrn Steinbrück einmal fragen, was er unter Datenaustausch versteht. Vielleicht müsste man ihn auch einmal fragen, warum die Schwarzarbeit in der EU 15 Prozent und in der Schweiz nur etwa die Hälfte davon beträgt. Und handelt es sich beim hängigen Zivilverfahren der amerikanischen Steuerbehörde zu über 52 000 Kundendaten um ein konkretes Gesuch mit Namen der Betroffenen, Sachverhalt und Angabe der Bank? Nein, dieses Vorgehen ist gleichbedeutend mit einer Rasterfahndung und erfüllt kaum die konkreten Voraussetzungen für Amtshilfe, ganz zu schweigen davon, dass kaum Gewähr dafür besteht, dass von den ersuchenden Staaten rechtsstaatliche Grundsätze eingehalten werden.

Ob all dieser momentanen Aufregung wird eigentlich vergessen, dass der wahre Grund für die Jagd auf das Bankkundengeheimnis darin liegt, dass die Amerikaner durch die Verwurstung ihrer wertlosen Hypotheken selber ein finanzielles Desaster angerichtet haben, für das wir Schweizer nun die Zeche bezahlen sollen. Wir sind also gut beraten, das Bankkundengeheimnis nicht so einfach aufzugeben. Die bilateralen Verhandlungen über neue Doppelbesteuerungsabkommen werden kein Zuckerschlecken sein. Wir müssen die erfolgreichen Prinzipien unseres Rechtsstaates verteidigen.

Gerade die Linke, die bei jeder sich bietenden Gelegenheit nach Datenschutz und Schutz der Privatsphäre ruft, ist bereit, diese beim Bankkundengeheimnis zu opfern. Sicherheit, Stabilität, Kompetenz, Diskretion waren und sind verantwortlich für unseren weltweiten Erfolg. Nur weil ein paar wenige Banker in betrügerischer Art und Weise gehandelt haben, dürfen wir doch noch lange nicht ein über Jahrzehnte bewährtes System aufgeben. Die "black list" der OECD ist willkürlich, unsystematisch und diskriminierend. In der Schweiz sind Steuerbetrug und Steuerhinterziehung nach wie vor strafbar. Wir sind keine Steueroase. Steuerhinterziehung ist kaum mit Steuerflucht zu erklären, viel eher mit den Fehlleistungen eines Staatsapparates.

Vielleicht müsste man sich heute einmal überlegen, ob man auch den Verkauf der Schweiz bestrafen sollte.