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Grunder Hans · Nationalrat · 2009-03-18

Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2009-03-18

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion beurteilt die Situation des Finanzplatzes Schweiz und damit auch die des Werkplatzes Schweiz und insbesondere die Bedrohung des schweizerischen Bankgeheimnisses als sehr ernst. Der Begriff "Bankgeheimnis", der sich längst eingebürgert hat, muss an dieser Stelle dringend präzisiert oder ausgedeutscht werden. Es geht ja nicht, wie man meinen könnte, um den Schutz geheimer Bankinformationen. Nein, es geht um einen angemessenen Schutz der Bankkundendaten, also primär um den Schutz der Privatsphäre der Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Und an diesem Schutz darf nicht gerüttelt werden. Er ist eine Errungenschaft, die tief verwurzelt ist, die sich auch im Inland sehr bewährt hat und die auch absolut kein Schlupfloch für Steuerdelikte darstellt. Die Unterscheidung zwischen einem Administrativverfahren und einem strafrechtlichen Verfahren ist für uns Schweizer geläufig und absolut verständlich, denn - und das sage ich hier mit aller Deutlichkeit - auch wenn es zu einem administrativen Verfahren kommt, ist das eine massive Bestrafung.

Die BDP-Fraktion ist aber klar der Meinung, dass die Unterscheidung, wie wir sie gegen innen kennen, gegen aussen neu definiert werden muss. Sie begrüsst im Grundsatz die ersten Versuche der Regierung, das Bankkundengeheimnis gegenüber dem Ausland neu zu definieren. Sie vermisst aber nach wie vor eine zielstrebige und einheitliche Strategie des Bundesrates. Die Antworten auf die dringlichen Interpellationen sind zum Teil sehr enttäuschend, der Bundesrat versteckt sich hinter Expertengruppen. So hat er die Fragen 5 bis 9 der dringlichen Interpellation 09.3043 unserer Fraktion lapidar zur Beantwortung an die Expertengruppe weitergeleitet, statt sie selbst zu beantworten. Die BDP-Fraktion fordert deshalb den Bundesrat auf, nun unverzüglich eine klare Strategie zu entwickeln, um das Bankkundengeheimnis gegen aussen neu zu definieren. Dabei sind wir überzeugt, dass die Unterscheidung zwischen Administrativverfahren und Strafverfahren aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme im Ausland in der heutigen Form nicht mehr haltbar ist. Wir erwarten deshalb, dass der Bundesrat hier eine aktive Führungsrolle übernimmt - unter dem Motto: Agieren und nicht reagieren.

Die BDP-Fraktion wird deshalb noch diese Woche einen Vorstoss einreichen, mit dem Ziel, den Bundesrat zu beauftragen, dem Parlament eine Revision des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen vorzulegen. Danach wird für Fiskaldelikte internationale Rechtshilfe geleistet, wenn ansonsten wichtige Interessen der Schweiz bedroht wären. Denn das, was wir in den letzten Wochen und Monaten erlebt haben, darf sich nicht wiederholen. Dabei gilt es selbstverständlich aber ganz klar zu berücksichtigen, dass der Finanzplatz Schweiz wieder konsolidiert werden muss. Der Angriff durch Exponenten des Auslands, zum Teil absolut unter der Gürtellinie, darf uns nicht zu unüberlegten [PAGE 439] Schnellschüssen verleiten. Auch darf die Thematik Bankgeheimnis nicht von der Ursache der Finanzkrise ablenken.