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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2009-03-18

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-18

Wortprotokoll

Man kann nur staunen, auf welche Ideen gewisse Leute im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuergesetzgebung kommen. Herr Baader gehört ja zur SVP, die bei den Berufsgeheimnissen sonst ausserordentlich restriktiv ist. Das Berufsgeheimnis ist im schweizerischen Recht etwas sehr Spezielles für ganz wenige Berufsgruppen, die dann auch ganz besonderen Pflichten unterstehen: Aufsichtspflichten oder Ausbildungen beispielsweise. Das Berufsgeheimnis gilt bekanntlich für Ärzte, für Anwälte, die dann ganz bestimmten Regeln unterstehen, und es gilt für Geistliche - ein Sonderfall des Berufsgeheimnisses. Aber das sind die restriktiv geregelten Berufsgeheimnisse.

Sie haben es immer und in allen Zusammenhängen abgelehnt, die Berufsgeheimnisse auszudehnen. Wünsche für Berufsgeheimnisse gab es viele. Die Psychologen und Psychologinnen wollten es schon geltend machen, in bestimmten Kontexten ging es um die Sozialarbeiter. Es ist immer abgelehnt worden, Berufsgruppen ausserhalb der Anwälte, der Ärzte und der Geistlichen ein Berufsgeheimnis einzuräumen.

Jetzt soll ausgerechnet für die Berufsgruppe Steuerberater ein Berufsgeheimnis geschaffen werden. Was ist ein Steuerberater? Steuerberater ist kein Begriff, den man irgendwie abgrenzen kann. Steuerberater kann sich jedermann nennen, ohne irgendeine Ausbildung absolviert zu haben. Man kann sich persönlich einfach Steuerberater nennen, muss aber keine Ausbildung dafür gemacht haben, untersteht keinen Berufsregeln, untersteht keinen Standespflichten. Man kann sich einfach Steuerberater nennen. Es ist noch weniger eingeschränkt als bei Psychologen. Wir kennen ja die Diskussion bei den Psychologen mit den verschiedenen Titeln und den Anforderungen, die damit verbunden sind. Bei den Psychologen ist es abgelehnt worden. Steuerberater ist ein noch viel offenerer Begriff. Ich wundere mich darüber, dass man jetzt für diese Gruppe in diesem Mehrwertsteuergesetz ein neues Berufsgeheimnis einführen will, ohne dass man das irgendwie abgrenzen könnte, ohne dass es irgendwelche Pflichten gäbe, denen diese Leute unterstehen würden. Und das aus dem Stand!

Die Einführung eines neuen Berufsgeheimnisses in der Gesetzgebung muss genau überlegt werden. Es gäbe Rückkoppelungen mit anderen Rechtsgebieten, wenn man so etwas machen würde. Es ist im Kontext dieser Steuergesetzgebung nicht angezeigt, so etwas zu machen. Es gibt die Auskunftspflicht der Steuerpflichtigen, es gibt die Berufsgeheimnisse. Jede Steuergesetzgebung beruht auf der Auskunftspflicht, daran kann ein solches neues Berufsgeheimnis nichts ändern.

Ich bitte Sie deshalb, mit der Mehrheit beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.