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Schmidt Roberto · Nationalrat · 2009-03-18

Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-18

Wortprotokoll

Diese Vorlage bezweckt die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Reimann Maximilian, die verlangt, dass Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien bei den Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern bis zu einem bestimmten Höchstbetrag abgezogen werden können.

Wir sind uns hier in diesem Parlament sicher alle einig, dass politische Parteien für das politische System der Schweiz von grosser Bedeutung sind. Artikel 137 der neuen Bundesverfassung anerkennt darum auch ausdrücklich die Bedeutung und Notwendigkeit der politischen Parteien für die direkte Demokratie und insbesondere für die Meinungs- und Willensbildung der Bevölkerung. Trotz dieser Erkenntnis führt die Frage hinsichtlich der Finanzierung von Parteien immer wieder zu heiklen Diskussionen. Nachdem die politischen Parteien in der Schweiz nur auf eine geringe staatliche Unterstützung zählen können, sind sie im Wesentlichen auf Mitgliederbeiträge und Zuwendungen angewiesen, wollen sie ihren Auftrag erfüllen.

Die Frage, die wir heute beantworten müssen, ist, ob diese Zuwendungen auch steuerlich abgezogen werden können. Die rechtliche Ausgangslage ist heute in der Schweiz alles andere als klar; vorab, weil gerade politische Parteien im steuerrechtlichen Sinn nicht als gemeinnützig gelten und nach der Rechtsprechung eigentlich auch keine öffentlichen Zwecke erfüllen. Bei der direkten Bundessteuer ist bis heute deshalb ein Steuerabzug nicht möglich. Hingegen sehen 15 Kantone trotz der gegenteiligen Lehrmeinung einen Abzug in den Steuergesetzen ausdrücklich vor. Das Bundesgericht hat gesagt, dass diese kantonalen Bestimmungen eigentlich bundesrechtswidrig seien, weil die bundesgesetzliche Grundlage im Steuerharmonisierungsgesetz dazu fehle. Handlungsbedarf ergibt sich somit nur schon aus dem Bedürfnis heraus, hier rechtliche Klarheit zu schaffen.

Aus dem Vernehmlassungsverfahren kamen durchaus positive Antworten. Sämtliche Parteien begrüssen die Vorlage. Die Vorlage fand auch bei der überwiegenden Mehrheit der Verbände und Organisationen grundsätzlich Zustimmung. Nur gerade vier Kantone lehnen die Vorlage ab. Es ist schwierig, die Steuerausfälle abzuschätzen. Weder die Kantone noch die Bundesverwaltung konnten die Ausfälle konkret beziffern, weil wir keine Kenntnis davon haben, wie viele Personen welche Spenden in Abzug bringen würden und in welcher Einkommensschicht sich diese Personen befinden. Darum ist es sehr schwierig, die Mindererträge zu beziffern. Allgemein geht man in den Vernehmlassungsantworten und auch in der Bundesverwaltung jedoch davon aus, dass die Steuerausfälle nicht gerade die Budgets über den Haufen werfen und lediglich einige 100 000 Franken pro Kanton betragen würden.

Worum geht es bei den Änderungen konkret?

Nach der Vorlage, die wir heute beraten, soll neu eine Bestimmung eingeführt werden, wonach natürliche Personen Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien in Abzug bringen können. Juristische Personen, also Unternehmungen, können diese Zuwendungen neu als geschäftsmässig begründeten Aufwand ebenfalls in Abzug bringen. Wer also politische Parteien finanziell unterstützt - und das wird auch in Zukunft nötig sein -, soll wenigstens steuerlich profitieren können. Die steuerliche Abzugsfähigkeit soll einen Anreiz schaffen, Spenden an Parteien zu tätigen.

Die Höhe des Abzugs war in der Kommission umstritten. Nach dem Antrag der Mehrheit der Kommission, der auch dem Beschluss des Ständerates entspricht, soll der Abzug auf 10 000 Franken begrenzt werden. Für die Kantons- und Gemeindesteuern soll das kantonale Recht die Höhe festlegen.

Im Gesetz ebenfalls definiert wird der Begriff der "politischen Partei".

Was den Vollzug dieser neuen Bestimmung anbelangt, so sollte dies zu keinen Problemen führen: Die Anpassung der kantonalen Steuergesetzgebungen kann innerhalb der vorgesehenen Frist von zwei Jahren völlig unproblematisch erfolgen.

Kollege Zisyadis beantragt in seinem Minderheitsantrag Nichteintreten, und verschiedene Minderheiten wollen in der Sache keine Abzüge für juristische Personen oder tiefere Abzüge für natürliche Personen. Andererseits liegen auch Anträge vor, die eine Offenlegung der Abzüge vorschlagen. Ich werde in der Detailberatung auf diese Minderheitsanträge zurückkommen.

Aufgrund der staatspolitischen Bedeutung der politischen Parteien in unserem Staatssystem, der heute [PAGE 496] uneinheitlichen Praxis in den Kantonen und nicht zuletzt auch aufgrund der rechtlichen Unsicherheit in der heutigen Gesetzgebung drängt sich nach Ansicht des Ständerates, aber auch der klaren Mehrheit unserer Kommission Handeln auf. Mit 23 zu nur 1 Stimmen bei 1 Enthaltung empfehlen wir Ihnen Eintreten auf die Vorlage.