Schmidt Roberto · Nationalrat · 2009-03-18
Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-18
Wortprotokoll
Nach diesen Minderheitsanträgen haben wir eigentlich drei Themenbereiche: erstens die Höhe des Abzuges - sie variiert zwischen 2500 und 20 000 Franken -, zweitens die Offenlegungspflicht und drittens die Frage der Definition politischer Parteien.
Die Mehrheit unserer Kommission hat sich mit 15 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen ganz klar dafür ausgesprochen, dem Ständerat zu folgen und einen Abzug von 10 000 Franken zu beantragen. Man macht hier jetzt einen Quervergleich zu anderen Abzügen, beispielsweise zum Ehegattenabzug. Diesbezüglich haben wir in der Kommission klar gesagt, dass die meisten dieser anderen Abzüge Pauschalabzüge sind, die alle ohne Nachweis geltend gemacht werden können, währenddem Parteispenden ganz klar nachgewiesen werden müssen. Darum finden wir: Wenn jemand mehr Parteispenden nachweisen kann, soll er auch mehr abziehen können.
Im Übrigen wollten wir, das können Sie auch beim Ständerat nachlesen, ganz bewusst höhere Abzüge ins Gesetz schreiben, um einen steuerlichen Anreiz für Spenden zu schaffen. Warum höhere Abzüge? Denken Sie auch an all die kommunalen, kantonalen und nationalen Behörden, die in Gemeinden, Kantonen und an anderen Orten zu tiefen Löhnen Arbeit leisten. Auch sie können später zumindest die Mandatsbeiträge in Abzug bringen. Auch wenn wir nicht in unserem Eigeninteresse handeln können, denken Sie wenigstens ganz uneigennützig an jene Ihres Nachbarn.
Bei den juristischen Personen hat man immer vom doppelten Abzug gesprochen. Es stimmt, dass wir einen zusätzlichen Abzug schaffen, aber es ist nicht so, dass die Unternehmungen in Zukunft kein Politsponsoring mehr machen können. Wir müssen das ganz klar unterscheiden: Ein Sponsoring liegt nur vor, wenn die Unternehmung als Sponsor auftritt, wenn ihr Name werbewirksam öffentlich genannt wird. Aufwendungen für Politsponsoring können die Unternehmungen unbegrenzt abziehen. Wir wollen aber einen neuen Anreiz schaffen.
Viele kleine Unternehmungen können kein Sponsoring machen, sie wollen den politischen Parteien kleinere Beträge geben. Weil sie kein Sponsoring machen, können sie heute auch keine Abzüge machen. Darum wollen wir, dass wir diesen kleinen Unternehmungen auch die Möglichkeit geben, ihre Spende als geschäftsmässig begründeten Aufwand abzuziehen.
Was die Frage der Offenlegung betrifft, haben wir in der Kommission lange diskutiert und sind der Meinung gewesen, dass eine Koppelung mit dieser Transparenz kontraproduktiv ist. Wenn die Abzugsfähigkeit von der Steuer mit der Deklarationspflicht verbunden ist, dann schwindet plötzlich ganz klar das Interesse der Spender. Wir müssen ebenfalls festhalten, dass andere gemeinnützige Organisationen im Bereich der Kultur, im Bereich des Sports auch nicht verpflichtet sind, ihre Spenden publik zu machen.
Zudem sind wir nicht der gleichen Meinung wie die Ratslinke, dass der administrative Aufwand klein sei, denn wir müssten auch sämtliche Mitgliederbeiträge publik machen, und das könnte Tausende und Zehntausende von Mitgliedern betreffen. Darum hat der Bundesrat Recht, wenn er uns daran erinnert, dass dies ein Eingriff in die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte sein könnte, weil wir eben auch die Namen der Mitglieder, die einen Beitrag geleistet haben, offenlegen müssten.
Es geht nämlich letztlich der Ratslinken nicht darum, wie hoch der Abzug ist. Das sehen wir ja, da sie bereit ist, bis zu 20 000 Franken abziehen zu lassen und damit noch die hohen Einkommen zu entlasten. Es geht einzig um die Transparenz, und das ist nicht Gegenstand dieses Geschäftes. Selbst wenn wir dieses Geschäft bachab schicken, können wir heute die Parteien immer noch unterstützen, und keine Transparenz ist geschaffen.
Schaffen wir ganz klar eine rechtliche Grundlage für die heute bestehende wilde Praxis in den Kantonen!