Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2009-03-11
Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-11
Wortprotokoll
Die Kommissionsmitglieder haben zum Thema der Mitgliederbeiträge an Vereine und Genossenschaften einen ausführlichen Bericht der [PAGE 323] Steuerverwaltung erhalten. Dort ist klar begründet, weshalb der Antrag Darbellay nicht zielführend ist. Ich staune darüber, dass Kollege Darbellay diesen Minderheitsantrag überhaupt gestellt hat.
Die Mitgliederbeiträge sind gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 13 der Vorlage von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Die Ausnahme in Artikel 21 ist gerechtfertigt, weil gemeinnützige Organisationen und Vereine teilweise Leistungen für ihre Mitglieder erbringen, die in allgemeiner Form schwer zu bestimmen und vom reinen Vereinsbeitrag mit Spendencharakter abzugrenzen sind. Kollege Schelbert hat erläutert, welche Beiträge befreit sind. Artikel 21 enthält eine umfassende, abschliessende Aufzählung inklusive Sportvereinen und kulturellen Vereinen usw. Die Qualifizierung sämtlicher Mitgliederbeiträge, die zur Erfüllung des Vereinszwecks geleistet werden, und deren Deklaration als Nichtentgelte - wie das Kollege Darbellay will -, ist sachlich nicht gerechtfertigt und darum abzulehnen. Damit würden wir Möglichkeiten für Steuerumgehungskonstrukte schaffen. So könnten Sie zum Beispiel einen Verein gründen, der den Zweck hat, seinen Mitgliedern jährlich zehn Paar schwarze Socken oder eine Kiste Kaviar zuzustellen - gratis, selbstverständlich! Die Ware würde über die Mitgliederbeiträge finanziert. Der Staat, sprich die Mehrwertsteuerbehörde, würde hingegen das Nachsehen haben und Mindereinnahmen hinnehmen müssen.
Sie sehen, der Minderheitsantrag Darbellay führt nicht nur zu Steuerausfällen, sondern auch zu Wettbewerbsverzerrungen. Das gilt es zu verhindern.
Ich empfehle Ihnen, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und damit den Minderheitsantrag abzulehnen.