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AB 129349

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-11

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen mit einem Minderheitsantrag, die Vorlage zurückzuweisen. Warum?

Die Mehrwertsteuer ist für die Steuerpflichtigen, aber vor allem auch für den Bund eine zentrale Steuer. Sie generiert pro Jahr rund 21 Milliarden Franken an Einnahmen für die Bundeskasse. Diese Debatte heute ist sehr wichtig. Sie läuft unter dem Titel "Vereinfachung der Mehrwertsteuer". Wenn Sie die Botschaft und die Fahne zur Hand nehmen, können Sie unschwer feststellen, dass die Vorlage 08.053 - das ist diese Botschaft - zwei Teile umfasst, nämlich Teil A mit den kleineren Revisionsvorhaben und Teil B, bei dem es im Wesentlichen um die Einführung des Einheitssatzes von 6,1 Prozent geht. Trotzdem führen wir heute nur eine Debatte zu Teil A; das hat die WAK so beschlossen. Die Mehrheit der WAK will damit eine Debatte zu den eigentlichen Zielen dieser Mehrwertsteuerrevision verhindern, denn bereits heute ist klar, dass Teil B zu einer massiven Verteuerung für die Konsumentinnen und Konsumenten führen wird. Mit dem Einheitssatz von 6,1 Prozent werden unter anderem die Nahrungsmittel massiv verteuert, und es werden gewichtige Ausnahmen wie die im Gesundheitssektor aufgehoben.

Es ist bereits heute klar, dass es eine massive Opposition gegen diesen Teil B geben wird - nicht nur eine Opposition der Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch eine Opposition der Kantone. Das haben die Anhörungen klargemacht. Zugleich steht fest, dass es erklärte Absicht des [PAGE 305] Bundesrates und auch der Mehrheit der WAK ist, mit der Vorlage A auch den Boden für die Vorlage B vorzubereiten. Nur so ist es zu erklären, dass Teil A als Totalrevision ausgestaltet ist; das heisst, die beiden Teile sind miteinander verzahnt.

Das Vorgehen der Kommissionsmehrheit, die heutige Eintretensdebatte auf Teil A zu beschränken, kann ich nicht anders bezeichnen denn als Taschenspielertrick. Sie will damit verhindern, dass der Bevölkerung klarwird, was eigentlich das Ziel dieser ganzen Revision ist, nämlich massivste Umverteilungen zulasten der unteren und mittleren Einkommen. Deswegen kann ich nicht anders, als zu sagen: Die Beratungen von heute sind eine eigentliche Mogelpackung. Besonders stossend ist, dass wir heute nicht einmal den Eintretensentscheid zu Teil B fällen; das hat die WAK verhindert. Ich kann Ihnen sagen: Die SP wird Teil B mit allen Mitteln bekämpfen. Wir sind sehr wohl der Meinung, dass es eine kleine Revision der Mehrwertsteuer braucht, die den wirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht. Das kann man aber sehr gut mit einer Teilrevision erfüllen; das haben die Problemanalysen klar gezeigt.

Die Revision, wie sie jetzt vorliegt, ist beileibe keine Vereinfachung für die Wirtschaft. Diese Totalrevision bedeutet einen Riesenaufwand für die Steuerpflichtigen. Sie trifft ungefähr 320 000 Steuerpflichtige, davon 95 Prozent KMU. Sie bringt sehr viel Rechtsunsicherheit. Die Einzigen, die mit Sicherheit davon profitieren werden, sind die Revisions- und die Treuhandunternehmen. Es ist denn auch kein Zufall, dass sich gerade die Lobbyisten der Treuhandbranche für diese Revision sehr starkmachen, weil sie sich wahrscheinlich grosse Beratungsaufträge davon versprechen. Die Teilrevision, die jetzt in Form einer Totalrevision daherkommt, bringt auch für die Verwaltung nicht Entlastungen oder mehr Effizienz - im Gegenteil: Sie bringt einen massiven Zusatzaufwand, da sehr viele Verfahrensfragen nun auf die Verwaltung überwälzt werden. Was hier für ein Zusatzaufwand resultiert, können wir nicht einmal beziffern. Und zu guter Letzt: Es resultieren massive Mindereinnahmen für die Bundeskasse. Es sind, wenn wir die Folgen des reduzierten Beherbergungssatzes noch dazuzählen, nicht etwa 300 Millionen Franken. Vielmehr werden es dann 450 Millionen Franken pro Jahr sein.

Ich bitte Sie deshalb: Schicken Sie diese Vorlage mit dem Antrag der Minderheit an die Kommission zurück, mit den Aufträgen, wie Sie sie auf der Fahne finden. Wesentlich ist dabei: Wir wollen zum Ersten eine Teilrevision, die tatsächlich zu einer Entlastung der Wirtschaft führt, und das macht diese Totalrevision mit Sicherheit nicht. Zum Zweiten wollen wir eine Teilrevision, die aufkommensneutral ausgestaltet wird und nicht zu derart riesigen Ausfällen für die Steuerverwaltung führt. Und zum Dritten meinen wir, dass die Revision auch zu mehr Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen führen muss. Auch das ist mit dieser Revision nicht der Fall. Wenn Sie nämlich eine Totalrevision machen, wissen Sie nicht einmal, wie die künftige Rechtsprechung der Gerichte aussehen wird. Was Sie schaffen, ist also nicht mehr Rechtssicherheit, sondern mehr Rechtsunsicherheit.

Ich bitte Sie deshalb, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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