Schelbert Louis · Nationalrat · 2009-03-11
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2009-03-11
Wortprotokoll
Die Fraktion der Grünen beantragt Ihnen, auf Teil A zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer einzutreten. Die Mehrwertsteuer ist keine Lieblingssteuer der Grünen, wir haben ihre Einführung bekämpft. Die Steuer ist von der Anlage her kompliziert, auch wenn vor ihrer Einführung eine einfache Lösung versprochen wurde; sie ist wenig sozial, und es mangelt ihr an ökologischen Kriterien. Das ist im vorliegenden Entwurf immer noch so - eine verpasste [PAGE 306] Chance. Bei aller Skepsis: Eine Abschaffung steht nicht zur Diskussion, zumal die Mehrwertsteuer die wichtigste Einnahmequelle des Bundes ist. Ihr Ertrag lag 2008 gemäss provisorischem Rechnungsergebnis bei 20,5 Milliarden Franken.
Die Botschaft enthält auch einen Teil B. Er sieht die Einführung eines Einheitssatzes von 6,1 Prozent vor und dazu die Abschaffung des Grossteils der heute geltenden Ausnahmen. Es würden dem Einheitssatz künftig z. B. auch Bildung und Gesundheit unterstellt. Das wäre negativ für untere und mittlere Einkommen. Aus dem Einheitssatz ergäbe sich eine Verteuerung der Lebensmittel um 3,7 Prozent. Dazu kämen weitere Verteuerungen des Lebensunterhalts aus der Aufhebung der Ausnahmen.
Der angebotene soziale Ausgleich ist klein, unvollständig und vor allem unsicher. Trotz Neuerungen ist aber keine Unterstellung von Banken und Versicherungen geplant; auch eine Finanzumsatzsteuer ist nicht vorgesehen. Wir haben aus Gründen der Transparenz in der Kommission die sofortige Behandlung von Teil B verlangt. Die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf zu wissen, wie sich die politischen Parteien zu Teil B stellen. Die Kommission hat Teil B jedoch zurückgestellt, er steht hier heute nicht zur Diskussion. Das Versteckspiel mancher Parteien kann weitergehen.
Zum Rückweisungsantrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer: Die Fraktion der Grünen lehnt ihn ab, wenn er nicht zurückgezogen wird. Die Kommission hatte genügend Unterlagen. Wir teilen auch die Auffassung nicht, Teil A mache nur im Hinblick auf Teil B Sinn. Die Fachleute, die Verbände der Wirtschaft und die Anwender, d. h. die Direktbetroffenen, sind praktisch unisono für Teil A. Unsere Analyse, der Vernehmlassungsbericht und die Hearings geben ein klares Bild: Teil A bringt Steuerpflichtigen Erleichterungen, vor allem technischer Art, und dazu stehen wir. Es ist Zeit für Teil A, und Teil A ist in weiten Teilen richtig.
Bauchschmerzen bereitet uns hingegen die Aufkommensneutralität. Schon die Anträge des Bundesrates verletzten diesen Grundsatz, die WAK hat dann noch einiges dazugetan. Statt 80 bis 130 Millionen Franken an Ausfällen gemäss Variante des Bundesrates sind es nun gemäss Variante der Kommission 228 bis 311 Millionen Franken an Ausfällen, zu denen aus der Verlängerung des Sondersatzes bei der Beherbergung ein zusätzlicher negativer Effekt von jährlich 150 bis 160 Millionen Franken kommt. Negative Beispiele sind die Haftung mit 40 Millionen Franken, der Baueigenverbrauch mit 35 Millionen Franken, die Verjährungen mit 50 Millionen Franken oder das fakultative Meldeverfahren. Ich könnte die Liste verlängern. Wir kommen in der Detailberatung auf diese Punkte zurück. Insgesamt sind es nicht nur etwa 200 Millionen Franken, wie der Kommissionssprecher ausgeführt hat, sondern unter Berücksichtigung des Beherbergungs-Sondersatzes ist es rund eine halbe Milliarde Franken. Ausfälle in der Höhe von 500 Millionen Franken sind für uns zu viel, vor allem angesichts weiterer drohender Ausfälle bei den direkten Bundessteuern. Dieser arge "Tolggen" im Reinheft der Kommission hat uns Grüne bei allem Wohlwollen veranlasst, uns am Schluss der Stimme zu enthalten. Ohne Korrekturen könnten wir die Vorlage wegen der Ausfälle schliesslich ablehnen.
Die Vorlage enthält aber auch klare Vorteile. Ich werde, um meinen "Fraktionsgspänli" nicht zu viel Zeit zu stehlen, wenn möglich in der Detailberatung darauf zurückkommen.
Wir treten auf die Vorlage ein, wir behalten uns aber den Entscheid über unsere Haltung bis zum Schluss vor.