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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-02-27

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-02-27

Wortprotokoll

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, diese Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.

Was will die Volksinitiative? Wir haben es gehört: Sie will Rentnerinnen und Rentnern ein einmaliges Wahlrecht einräumen, den Eigenmietwert nicht mehr zu versteuern. Das ist an sich ein legitimes Interesse, darüber diskutieren wir schon lange, und es ist auch insofern logisch, als mit dem Wohneigentum verbundene Schuldzinsen nicht mehr abgezogen werden könnten. Aber - und jetzt kommt das Aber - die jährlichen Unterhaltskosten sollen bis zu 4000 Franken weiterhin abzugsfähig sein, und Massnahmen für Energiesparen, Umweltschutz und Denkmalpflege sollen sogar vollumfänglich abzugsberechtigt bleiben. Das ist alles andere als ein konsequenter Systemwechsel, den viele von uns unterstützen würden. Das hat natürlich Folgen, die steuersystematisch äusserst fragwürdig sind und die unseren [PAGE 7] steuerlichen Grundsätzen nicht entsprechen, und es führt auch sozialpolitisch und gesellschaftlich zu mindestens fragwürdigen Situationen.

Ich habe gesagt, der Bundesrat beantragt Ihnen, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Wir haben ursprünglich einen Gegenvorschlag zur Initiative entwickelt, und die vorberatende Kommission des Ständerates hat ihn verbessert. Dieser indirekte Gegenvorschlag ist nun leider vom Tisch: Sie haben beschlossen, darauf nicht einzutreten, und der Ständerat hat sich diesem Entscheid angeschlossen.

Warum ist dieses Volksbegehren nicht zielführend? Zum einen führt es zu grossen und stossenden Ungleichbehandlungen, wie gesagt wurde: eine Ungleichbehandlung von Jungen und Älteren, weil diese Begünstigung Rentnern vorbehalten bleiben soll, eine Ungleichbehandlung von Eigentümern und Mietern im Rentenalter sowie eine Ungleichbehandlung - und das scheint mir besonders fragwürdig - von Eigentümern im Rentenalter, die ihre Liegenschaft am Wohnsitz selbst nutzen, und solchen, die ihre Liegenschaft als Zweitwohnung selbst nutzen. Das kann es doch nicht sein! Ich denke, eine solche Initiative, die auf der ganzen Linie nur Ungleichbehandlungen schafft, kann man nicht unterstützen. Es kommt noch dazu, dass sie an sich auch nicht nötig ist, weil sie in einen Bereich eingreift, in dem es nicht notwendig ist, eine Förderung vorzunehmen.

Es besteht auch kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Studien zur Wohlstandsverteilung und Studien zum Erbschaftswesen zeigen, dass die Zielgruppe, die man zu privilegieren beabsichtigt, in der Schweiz nicht flächendeckend in einer Notlage steckt. Es gibt individuelle Härtefälle, die gibt es aber auch bei anderen Personengruppen. Für diese individuellen Härtefälle haben die fortschrittlicheren Kantone Lösungen gefunden, nämlich eine Härtefallregelung, bei der nur noch ein bestimmter Anteil des Eigenmietwertes angerechnet wird, was rechtstechnisch gesehen im Prinzip ein vorgezogener Erlass ist. Und im DBG gibt es einen Unternutzungsabzug, der auch in verschiedenen Kantonen eingeführt ist.

Es gibt mit dieser Initiative auch ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis. Sie würde auf der einen Seite Mindereinnahmen von jährlich rund 200 Millionen Franken generieren, auf der anderen Seite aber eben nicht das bewirken, was wir alle gern möchten, nämlich ein möglichst schuldenfreies Wohnen, also ein Anreizsystem, das dazu verhilft, dass man sich nicht für Wohneigentum verschuldet. Das kann sie nicht bewirken, weil sie nur die ältere Generation anpeilt.

Die Initiative trägt schliesslich auch nichts zur Vereinfachung des Steuerrechts bei. Das ist zwar eine Nebenerscheinung, aber wir beklagen uns dauernd darüber, dass das Steuerrecht zu kompliziert sei. Diese Initiative würde das Steuerrecht weiter verkomplizieren.

Ich möchte Sie bitten, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.