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Müller Philipp · Nationalrat · 2012-02-27

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-02-27

Wortprotokoll

Leider sind alle parlamentarischen Bemühungen, den Eigenmietwert abzuschaffen, im Sand verlaufen. Eine Lösung in dieser Problematik ist nach wie vor nicht in Sicht. Im Vergleich zu den Vorschlägen, die im Zusammenhang mit der Abschaffung des Eigenmietwertes gemacht worden sind, ist das aktuelle System mit der Aufrechnung des Eigenmietwertes aber nicht einmal so schlecht.

Die Frage ist letztlich, zu welchem Preis wir den Eigenmietwert abschaffen können. Es kann nicht sein, dass wir als Kompensation auf die Abzugsfähigkeit von werterhaltenden Kosten bei Liegenschaften verzichten. Schon heute ist der schweizerische Gebäudepark überaltert, und die Überalterung schreitet gar noch fort. Diese Überalterung sollten wir also nicht durch fiskalische Massnahmen weiter vorantreiben. Eine gewisse Kompensation zur Abschaffung des Eigenmietwertes wäre allenfalls im Bereich der Abzugsfähigkeit der Hypothekarzinsen zu suchen. Allerdings muss auch hier beachtet werden, dass der erstmalige Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum durch die Beibehaltung eines Schuldzinsenabzuges zumindest für die ersten paar Jahre nicht fiskalisch belastet wird.

Da der parlamentarische Weg kein Ergebnis gebracht hat, bleibt die vorliegende Volksinitiative. Allerdings enthält sie den Schönheitsfehler, dass der Systemwechsel nicht konsequent und für alle Steuerpflichtigen möglich ist. Trotzdem wird das schuldenfreie Wohnen im Alter steuerlich weniger bestraft als beim aktuellen System. Es ist zu bedenken, dass viele Wohneigentümer im Pensionsalter durch die heutige Eigenmietwertbesteuerung ihr Wohneigentum teilweise kaum halten können. Das Problem dürfte sich in Zukunft aufgrund der steigenden Anzahl Rentner und Rentnerinnen noch verschärfen.

Die HEV-Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" schafft diese Ungerechtigkeit ab, indem sie bei Erreichen des Rentenalters ein einmaliges Wahlrecht für Wohneigentümer vorsieht, den Eigenmietwert zu versteuern oder nicht. Wird der Eigenmietwert versteuert, so bleiben auch die Abzüge, wie bis anhin, erhalten. Wird der Eigenmietwert hingegen nicht mehr versteuert, so entfällt auch der eigenheimbezogene Schuldzinsenabzug. Mit der Beibehaltung eines sehr bescheidenen Unterhaltsabzuges bleiben dessen positive Auswirkungen auf Produktion und Beschäftigung sowie auf den Erhalt der Bausubstanz bestehen.

Ich bitte Sie daher, die Initiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.