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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2012-02-27

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2012-02-27

Wortprotokoll

Ich werde zuerst zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" und anschliessend zur parlamentarischen Initiative 08.527, "Abschaffung des Schuldzinsenabzuges und des Eigenmietwertes auf selbstgenutztem Wohneigentum", sprechen.

Die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" möchte eine aus unserer Sicht nicht begründbare Besserstellung von pensionierten Hausbesitzern gegenüber allen anderen Hausbesitzern einführen. Deswegen und auch weil wir eine parallele Führung von zwei verschiedenen Systemen für ineffizient halten, lehnen wir die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" ab. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass mein Name fälschlicherweise bei der Minderheit aufgeführt ist. Wir unterstützen die Mehrheit und damit die Ablehnung der Initiative.

Eine differenziertere Meinung haben wir zur parlamentarischen Initiative "Abschaffung des Schuldzinsenabzuges und des Eigenmietwertes auf selbstgenutztem Wohneigentum". Diese Initiative hat zum Ziel, die Eigenmietwertbesteuerung abzuschaffen. Die Besteuerung dieses fiktiven Wertes dient primär der steuerlichen Gleichbehandlung von selbstbewohntem und fremdbewohntem Wohneigentum. Die grünliberale Fraktion ist nach wie vor der Ansicht, dass die Eigenmietwertbesteuerung bei selbstbewohntem Wohneigentum abgeschafft gehört, dies jedoch nur dann, wenn gleichzeitig die möglichen Abzüge sowohl für die Schuldzinsen wie auch für die Unterhaltskosten wegfallen und für alle Hauseigentümer, welche ihr Wohneigentum selber bewohnen, das gleiche System gilt. So können die heute bestehenden Fehlanreize zur Verschuldung eliminiert und kann das Steuersystem merklich vereinfacht werden. Wir würden also nur einem konsequenten Systemwechsel, wie er im Titel auch suggeriert wird, zustimmen. Leider beschränkt sich die vorliegende parlamentarische Initiative nicht auf die sinnvollen Ziffern 1 und 2. Weiterhin soll eine moderate Unterhaltskostenpauschale gewährt werden. Abgesehen davon, dass damit der Systemwechsel wieder relativiert wird, zweifeln wir auch daran, dass schlussendlich wirklich ein moderater Unterhaltskostenabzug resultieren würde. Dies haben die Diskussionen über den gescheiterten Gegenvorschlag zur Volksinitiative gezeigt. Damit droht der Systemwechsel nicht haushaltneutral auszufallen.

Volkswirtschaftlich tatsächlich sinnvolle Unterhaltsarbeiten wie beispielsweise energetische Sanierungen könnten weiterhin über Förderbeiträge und/oder Steuerabzüge gefördert werden.

Weiter soll mit der parlamentarischen Initiative der Erwerb von Wohneigentum staatlich subventioniert werden. Wir Grünliberalen lehnen Ziffer 3 der Initiative genauso ab wie die beiden Volksinitiativen für staatlich subventioniertes Bausparen, über welche die Schweizer Stimmberechtigten noch in diesem Jahr befinden werden. Staatliche Eingriffe sind für uns nur dann zu rechtfertigen, wenn ein Marktversagen vorliegt wie z. B. bei klassischen Umweltproblemen oder wenn der Eingriff wenigstens zu sozialpolitisch sinnvollen Verteilungseffekten führt. Sonst stellen staatliche Eingriffe reine Klientelpolitik dar. In diesem Fall liegt kein Marktversagen vor, und der einzuführende Steuerabzug käme in der Tendenz einer Umverteilung nach oben gleich. Dies liesse sich auch sozialpolitisch nicht rechtfertigen. Schliesslich sei festgehalten, dass es heute schon mit der zweiten und der dritten Säule der Altersvorsorge möglich ist, steuervergünstigtes Bausparen zu betreiben.

Dies sind die Gründe, weshalb die GLP-Fraktion die vorliegende parlamentarische Initiative ablehnt. Weil wir aber einen konsequenten Systemwechsel ohne unnötige Abzüge und ohne Subventionen für den Erwerb von Wohneigentum begrüssen würden, werden wir in der laufenden Session einen entsprechenden Vorstoss einreichen.