Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2012-02-27
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2012-02-27
Wortprotokoll
Der starke Franken hinterlässt in der Schweizer Hotellerie deutliche Spuren. Er wirkt sich drastisch auf die ausländische Nachfrage aus und erhöht gleichzeitig die Attraktivität benachbarter ausländischer Destinationen. Erwartungsgemäss müssen vor allem bei den Gästen aus Europa Einbussen in Kauf genommen werden. Die Logiernächte im Jahr 2011 sind im Vorjahresvergleich z. B. in Graubünden um 8 Prozent, im Wallis um 4 Prozent und im Berner Oberland um 3 Prozent zurückgegangen. Allein in diesen drei Gebieten fehlten in diesem Jahr 722 000 Logiernächte. Der touristisch enorm wichtige Monat Dezember hat leider keine Entlastung, sondern nochmals eine klare Verschlechterung der Situation gebracht. Im Kanton Graubünden sind die Übernachtungen um 13 Prozent, im Wallis um 4 Prozent und im Berner Oberland ebenfalls um 13 Prozent zurückgegangen. Die Logiernächte von Gästen aus Europa gaben schweizweit insgesamt um 7 Prozent nach. Bei den Gästen aus allen anderen Kontinenten konnten die Logiernächte zwar gesteigert, die Rückgänge aus den Euroländern aber leider nicht kompensiert werden. Während die negativen Auswirkungen der Frankenstärke beim Ferientourismus bereits früh spürbar waren, ziehen sie nun verstärkt auch die bisher krisenresistente Städtehotellerie in Mitleidenschaft. So hatte z. B. Lausanne einen Rückgang der Logiernächte im vergangenen November und Dezember von 9 Prozent zu registrieren und die Stadt Bern einen solchen von 7,3 Prozent.
Die derzeitige Entwicklung der Tourismusbranche ist besorgniserregend. Vor allem die Euroschwäche macht den touristischen Leistungserbringern enorm zu schaffen. Durch die enge Verflechtung mit anderen Branchen ist ein Rückgang der touristischen Nachfrage aber nicht nur für die einzelnen Leistungserbringer problematisch, sondern für die gesamten Volkswirtschaften in den Tourismusregionen.
Die Gegner der befristeten Befreiung der Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer argumentieren unter anderem, dass die Befreiung nichts bringe. Ich gebe Ihnen ein Beispiel, um aufzuzeigen, dass dem nicht so ist: Einem Viersternehotel mit einem Beherbergungsumsatz von 3 Millionen Franken bleiben Ende Jahr rund 114 000 Franken mehr in der Kasse. Damit könnte das Hotel seine Ertragskraft verbessern und gewänne etwas Handlungsspielraum, um allenfalls Investitionen zu tätigen oder das Marketing zu verbessern. In der ganzen Schweiz würde die vorgesehene befristete Aussetzung der Mehrwertsteuer bei der Beherbergung etwa 150 Millionen Franken freisetzen. Wenn diese 150 Millionen Franken in die Infrastruktur oder in das Marketing investiert würden, könnte damit durchaus auch ein langfristiger Nutzen verbunden sein. Allein im Kanton Graubünden würden z. B. 25 Millionen Franken frei für die Hotellerie, die investiert werden könnten. Die Befreiung der Beherbergung von der Mehrwertsteuer für ein Jahr hätte dementsprechend natürlich auch Einnahmenausfälle beim Bund von etwa 150 Millionen Franken zur Folge. Das ist aber aus Sicht der Kommissionsmehrheit verkraftbar.
Die Verfassungsmässigkeit der vorgesehenen Massnahme ist umstritten. Ich zitiere in diesem Zusammenhang Herrn Claude Grosjean, Leiter Stab Gesetzgebung der Mehrwertsteuer von der Eidgenössischen Steuerverwaltung, aus dem Protokoll der WAK-SR vom 14. Februar 2012: "Hingegen ist die Befreiung der Beherbergungsleistungen für ein Jahr zwar nicht verfassungsmässig, kann aber gemacht werden, weil Artikel 165 Absatz 3 dies so vorsieht."
In Anbetracht der schwierigen Situation für die Hotellerie beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, die Beherbergungsleistungen befristet auf ein Jahr, vom 1. April 2012 bis 31. März 2013, von der Mehrwertsteuer zu befreien. Weiter gehende Anträge blieben in der vorberatenden Kommission in der Minderheit. So wurde beantragt, auch die gastgewerblichen Leistungen zu entlasten und zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent zu besteuern. Dies wiederum hätte Mindereinnahmen von rund 700 bis 750 Millionen Franken zur Folge. Ein weiterer Antrag verlangte die Reduktion des Normalsatzes von 8 auf 7,5 Prozent, was nochmals Mindereinnahmen von 1300 Millionen Franken zur Folge hätte. Aus finanzpolitischen Gründen schlägt die Kommissionsmehrheit daher lediglich vor, die Beherbergungsleistungen befristet auf ein Jahr von der Mehrwertsteuer zu befreien.
Die Kommissionsmehrheit bittet Sie also, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung ebenfalls die Anträge der Kommissionsmehrheit zu unterstützen.