Müller Philipp · Nationalrat · 2012-02-27
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-02-27
Wortprotokoll
Diese Vorlage zeichnet sich durch ein paar Besonderheiten, um nicht zu sagen Absurditäten, aus. Am 21. Dezember 2011 ist die Vorlage mit dem Einheitssatz in diesem Rat definitiv zurückgewiesen worden, mit dem Auftrag, ein Zweisatzmodell auszuarbeiten. Nun haben Sie hier eine Vorlage, welche diese Rückweisung pervertiert. Mit der Unterstützung der Entwürfe des Bundesrates, die Sie ebenfalls in der Fahne finden, könnten Sie den Einheitssatz doch noch beschliessen, dies, weil die Zusatzbotschaft als Vorlage 4 von der Rückweisung abgekoppelt worden ist. Daher haben Sie nun eine ausgewachsene Gesetzesvorlage vor sich, die sozusagen als Vehikel zur Legitimation der Streichung des Beherbergungssatzes herhalten muss.
Beim Anliegen der Hotellerie sehe ich zwei Elemente: Das eine ist die Marge, das andere ist die Zahl der Übernachtungen. In Bezug auf die Zahl der Übernachtungen, die einen wesentlich grösseren Einfluss auf die Ertragsrechnung als die reine Marge hat, müsste man eigentlich eine Motion mit dem Titel "Mehr Schnee für alle und insbesondere in den Bergen" einreichen, die mittlerweile allerdings auch ohne parlamentarisches Zutun erfüllt worden ist. Wir sind uns wohl einig, dass der Einzug des Winters ein Vielfaches an positiven Effekten für die betroffenen Tourismusgebiete gebracht hat, mehr auf jeden Fall als die Placebo-Massnahme, die hier vorgeschlagen wird.
Gemäss Hotelleriesuisse war die Welt bis Ende November 2011 noch in Ordnung. Im Dezember 2011 sei dann aber die Zahl der Übernachtungen eingebrochen. Also war ab Ende November 2011 nicht die Marge, sondern die Zahl der Übernachtungen das Problem. Damit sind wir im Bereich des Frankenkurses. Wenn Sie die Volatilität des Schweizerfrankens während ein paar Monaten betrachten, dann sehen Sie, dass deren Auswirkungen gleich gravierend sind, wie wenn Sie den Beherbergungssatz streichen. Mit der temporären Streichung des Beherbergungssatzes schaffen wir ein Präjudiz und eine spezifische Branchenlösung. Es ist damit zu rechnen, dass andere Branchen mit den genau gleichen Argumenten ähnliche Erleichterungen fordern werden.
Wenn wir heute die falschen Signale setzen, haben sie diesen präjudiziellen Effekt. Eine rasche Wirkung können Sie wohl nicht ernsthaft erwarten. Wir reden hier von einer Wirkung in einem Zeitraum von ein, zwei oder vielleicht gar drei Jahren. Es wäre also naiv zu glauben, dass die Massnahme nur auf ein Jahr befristet bleibt. Die gleichen Kreise werden nach einem Jahr kommen und verlangen, dass die temporäre Streichung des Beherbergungssatzes weitergeführt werde, weil der Franken immer noch zu stark sei. Wird diese Massnahme aber verlängert, heisst dies, dass Volk und Stände einer Branchenlösung zustimmen sollen.
Mit dem Antrag auf Nichteintreten will ich keinesfalls behaupten, dass die Hotellerie, die Gastronomie und generell die Branchen, die unter dem starken Franken leiden - das sind nicht nur Hotellerie und Gastronomie! -, keine schwerwiegenden Probleme hätten. Doch wie reagieren wir darauf? Das ist die entscheidende Frage. Können wir mit derartiger Kosmetik darauf reagieren? Bedenken Sie, dass auch jene Unternehmen einen administrativen Aufwand auf sich nehmen müssen, welche diese Streichung gar nicht wollen oder welche diese Streichung gar nicht nötig haben, und das notabene für eine befristete Zeit; zumindest heute ist es so vorgesehen. Ein durchschnittliches Hotelzimmer in der Schweiz kostet 220 Franken, ohne Beherbergungs-Mehrwertsteuer wären es rund 212 Franken. Glauben Sie ernsthaft, dass mit diesem Anreiz irgendwelche Touristen angelockt werden? Nein, das kann es nicht sein!
Ich bitte Sie also um Ablehnung dieser untauglichen Übung und damit um Zustimmung zum Antrag auf Nichteintreten.