Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-02-27
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-02-27
Wortprotokoll
Mit der Vorlage beantragt der Bundesrat, die Verrechnungssteuer auf Obligationen und Geldmarktpapiere nur noch dann zu erheben, wenn die wirtschaftlich berechtigte Person eine natürliche Person und in der Schweiz ansässig ist. Dafür soll die Steuererhebung auf alle Obligationen ausgedehnt werden, auch auf die Zinsen aus ausländischen Obligationen, welche in der Schweiz ansässige natürliche Personen bei inländischen Banken halten. Damit sind wir Grünen ausdrücklich einverstanden. Die Höhe der Steuer soll bei 35 Prozent bleiben, und neu sollen nicht mehr die Emittenten die Schuldner der Verrechnungssteuer sein, sondern die Zahlstellen, also in der Regel die Banken. Hierzu haben wir offene Fragen.
Die Fraktion der Grünen ist erstens für Eintreten auf die Vorlage und auch für die vorgesehenen Erleichterungen für die Ausgabe von Pflichtwandelanleihen, mittlerweile Cocos genannt. Trotzdem haben wir Vorbehalte und unterstützen die Rückweisung der übrigen Teile der Vorlage mit der folgenden Begründung: Wir sehen, dass der Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip nur in Teilbereichen stattfinden soll. Warum das so ist und ob perspektivisch ein genereller Wechsel ins Auge gefasst wird, dannzumal vielleicht gemacht werden muss, dazu sagt die Botschaft nichts. Wir wüssten gerne, welchen Sinn es macht, zwei Systeme parallel zu haben. Doch das wird in der Botschaft nicht analysiert und ausgeführt.
Zum Zweiten sehen wir Grünen, dass der Grenzsteuersatz in verschiedenen Kantonen höher liegt als bei 35 Prozent. Das lädt Steuerpflichtige zum Steuerhinterziehen ein: Die Zahlung der Verrechnungssteuer kann günstiger zu stehen kommen als die Deklaration der gesamten Erträge und die daraus folgende Einkommenssteuer. Der Bundesrat selbst lässt sich in der Botschaft auch auf keine Äste hinaus, wenn es um die Beurteilung der Steuerehrlichkeit geht! Das bedeutet, dass die Verrechnungssteuer ihren Zweck als Sicherungssteuer vermutlich nur zum Teil erfüllt. Wir haben in der Finanzkommission danach gefragt, wie der wachsende Ertrag dieser Steuer zu erklären ist. Die Antworten haben uns nicht zufriedengestellt. Dazu wünschen wir uns ebenfalls eine Analyse und Vorschläge, wie erreicht werden kann, dass die Verrechnungssteuer ihren Sicherungszweck tatsächlich erfüllt.
Zum Dritten schliesslich halten wir dafür, dass der Bundesrat in Zukunft bei jeder Revision oder Teilrevision einer Steuer sich die Frage stellen muss, ob und wie diese Steuer in ein Konzept der ökologischen Steuerreform integriert werden könnte. In der Botschaft findet sich dazu kein Wort. Der ökologische Umbau der Wirtschaft kann nur gelingen, wenn er mit Bedacht und mit System angegangen wird. Der Steuerpolitik kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Wir Grünen denken auch, dieser Wandel müsse Schritt für Schritt erfolgen. Jetzt ist die Zeit reif, sich diese Schritte konkret zu überlegen.
Der Bundesrat argumentiert mit der Belebung des schweizerischen Kapitalmarktes, der Finanzplatz soll attraktiver werden. Wir stellen die Frage: Attraktiv für wen? Auf dem Papier sieht es heute für die Weissgeldstrategien nicht schlecht aus. Die Ausführungen des Bundesrates zur Steuerehrlichkeit in der Botschaft stimmen die Fraktion der Grünen aber nicht optimistisch. Die Auseinandersetzungen mit dem Ausland, namentlich mit den USA, aber auch mit EU-Ländern, bestätigen uns in unserer Vorsicht.
In diesem Sinne sind wir für Eintreten, für die Aufteilung der Vorlage und für die Rückweisung des zweiten Teils. Den Antrag aus der SP-Fraktion auf Rückweisung der Vorlage 1 lehnen wir ab. Darin wird schon begrüsst, was wir besser abgeklärt und begründet haben möchten. Mehr Informationen zum Antrag der Kommissionsmehrheit, insbesondere eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung, hätten indessen auch wir gerne vorgelegt erhalten.
In diesem Sinne bitten wir Sie, unseren Anträgen zuzustimmen.