Diener Lenz Verena · Ständerat · 2012-03-13
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-03-13
Wortprotokoll
Ich unterstütze die Annäherung des Bundespersonalgesetzes an das für die Privatwirtschaft geltende Obligationenrecht als Schritt in die richtige Richtung, und ich lehne - um das auch gleich festzuhalten - den Rückweisungsantrag Minder ab. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ermöglichen mehr Flexibilität und stärken den Bund in seiner Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Dies ist zu begrüssen, ist doch der Bund ebenso auf motivierte, fähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen wie die Privatwirtschaft.
Für mich sind bei dieser Gesetzesrevision folgende Eckpunkte besonders wichtig: Einerseits können die Arbeitsverhältnisse einfacher aufgelöst werden; das ist ein wichtiger Schritt und entspricht auch einem Bedürfnis. Andererseits gibt es neue Unterstützungsmassnahmen bei unverschuldeter Kündigung und ein vereinfachtes Beschwerdeverfahren; das ist ein Gegengewicht und dient zur Stärkung der Arbeitnehmer. Was mir auch wichtig scheint: Es wird eine zeitgemässe Grundlage für einen Elternurlaub geschaffen. All diese Änderungen trage ich gerne mit, lehne aber die Minderheitsanträge zur Aufweichung dieser Bestimmungen ab. Auch das Beibehalten einer moderaten Abgangsentschädigung finde ich richtig. Ich weiss aus eigener Erfahrung, aus der Zeit, als ich in der Exekutive tätig war, wie wichtig es ist, mit einem solchen Instrument in schwierigen Situationen Probleme lösen zu können. Diese Abgangsentschädigung - wir haben dort ja einen Minderheitsantrag - soll als Lösungsansatz dann zum Tragen kommen, wenn alle Möglichkeiten einer zumutbaren Weiterbeschäftigung ausgeschöpft worden sind oder wenn es aus betrieblicher Sicht keine sinnvollen Alternativen gibt, die angeboten werden können. Es kann für eine Abteilung oder auch für einen Betrieb notwendig und richtig sein, im Personalbereich eine rasche Lösung zu finden, um wieder einen geordneten Betrieb gewährleisten zu können. Das Instrument einer Abgangsentschädigung soll darum beibehalten werden.
Ich lehne den Minderheitsantrag zu Artikel 19 ab, auch wenn ich irrtümlicherweise auf der ersten Fahne in dieser Minderheit aufgeführt wurde. Ich habe nie so gestimmt, es war ein Fehler der Parlamentsdienste. Ich habe dann telefoniert und moniert, dass ich bei dieser Minderheit nicht dabei sei, und Sie haben dann eine korrigierte Fahne erhalten.
Wo ich hingegen dezidiert zur Minderheit gehöre, das ist bei Artikel 32j, wo es um die sogenannte Berufsinvalidität geht. Ich werde meine Argumente darlegen, wenn wir bei diesem Artikel sind.
Zusammenfassend: Ich finde diese Gesetzesrevision notwendig, sie zielt in die richtige Richtung, und sie fördert die Wettbewerbsfähigkeit des Bundes als Arbeitgeber. Das scheint mir notwendig und richtig, und ich plädiere für Eintreten. Mit einer Ausnahme bin ich bei der Mehrheit anzutreffen.