Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-03-13
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-03-13
Wortprotokoll
Wir möchten mit dieser Revision eine weiter gehende Modernisierung und auch eine kleine Annäherung ans OR bewerkstelligen. Die Revision soll dazu führen, dass sowohl für den Arbeitgeber, den Bund, als auch für die Arbeitnehmer beim Bund etwas mehr Handlungsspielraum, etwas mehr Flexibilität besteht. Wir machen nichts anderes, Herr Ständerat Jenny hat es gesagt, als auf den Arbeitsmarkt reagieren. Wir reagieren auf die Anforderungen, die sich heute stellen. Ich kann Ihnen sagen: Wir haben auch bei der öffentlichen Hand, vor allem auch beim Bund, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nicht nur in der Privatwirtschaft. Es gibt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich im Benchmark mit der Privatwirtschaft durchaus bewähren können. Ich sage das sehr positiv: Immer dann, wenn sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch in qualifizierten Funktionen, für Stellen in der Privatwirtschaft bewerben und Leute ausstechen können, die immer in der Privatwirtschaft waren, zeigt es sich, dass sie die gefragten Qualifikationen mitbringen. So soll es auch sein. Diese Durchlässigkeit soll sein, so sieht man auch, dass man auf dem richtigen Niveau ist.
Wir haben bereits heute ein Bundespersonalgesetz, das sehr liberal ist. Wenn Sie dieses Gesetz im europäischen Kontext anschauen, sehen Sie, dass wir eigentlich schon sehr weit sind. Es wurde auch von Herrn Ständerat Engler gesagt: Wir versuchen mit dem Bundespersonalgesetz natürlich auch eine gewisse Vorbildrolle wahrzunehmen, auch für die Kantone. Verschiedene von uns haben aus den kantonalen Regierungen Erfahrungen mit kantonalen Personalgesetzen. Auch in den Kantonen ist man zum Teil sehr fortschrittlich und hat die Schritte, die wir im Bund jetzt machen, bereits gemacht.
Das Bundespersonalgesetz ist ein Rahmengesetz - und jetzt komme ich auf den Rückweisungsantrag zu sprechen -, das für verschiedenste Arbeitgeber gilt. Das Bundespersonalgesetz gilt nicht nur für den Bund, es gilt beispielsweise auch für die SBB, es gilt für die Publica, es gilt auch für die ETH. Das heisst, wir müssen in dieses Rahmengesetz wirklich die zentralen Bestimmungen aufnehmen. Alles andere, das in den Betrieben individuell geregelt werden muss, muss auf Verordnungsstufe geregelt werden: bei den SBB, bei den ETH, bei der Publica, entsprechend den Bedürfnissen, die dort bestehen. Das Lohnsystem beispielsweise oder die Arbeitszeiten sind bei den SBB, beim Bund, bei den ETH oder der Publica nicht gleich zu regeln. Das ist der Grund, warum wir mit diesem Gesetz wirklich den Rahmen setzen und sagen, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen und Lohnsysteme im Detail seien Sache des jeweiligen Arbeitgebers und müssten auf Verordnungsstufe geregelt werden, für das Bundespersonal also vom Bundesrat.
Die Vernehmlassung zu dieser Revision hat vor drei Jahren stattgefunden. Herr Rechsteiner ist der Auffassung, es wäre nicht notwendig gewesen, diese Revision zu machen. Die GPK hat damals gesagt, es bestehe kein dringender Handlungsbedarf. Sie hat aber auch gesagt, wenn die Personalstrategie entwickelt sei, rechtfertige es sich, darauf aufbauend das Bundespersonalgesetz anzupassen. Wir haben die Personalstrategie im Dezember 2010 im Bundesrat verabschiedet, Sie haben sich schon damit auseinandergesetzt. Mit dem vorliegenden Entwurf wird eigentlich diese Personalstrategie umgesetzt; er nimmt verschiedene Ziele auf und setzt sie auch um.
Die wichtigsten Änderungen haben Sie bereits erwähnt. Es geht um die Auflösung der Arbeitsverhältnisse, die etwas flexibler ausgestaltet werden soll. Es soll künftig möglich sein, ohne riesigen Aufwand Kündigungen auszusprechen. Trotzdem soll der Kündigungsschutz - das ist die Gratwanderung, die wir als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber machen - im Vergleich zum Privatrecht noch sehr stark zugunsten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgestaltet sein. Trotz der neuen Bestimmung wird es weiterhin nur aus sachlich hinreichenden Gründen möglich sein zu kündigen. Es ist auch immer notwendig, dass man sich an die übergeordneten verfassungsrechtlichen Bestimmungen gebunden fühlt. Das ist ausdrücklich erwähnt.
Ein weiterer Punkt ist, dass Beschwerden gegen Verfügungen des Arbeitgebers nur noch dann aufschiebende Wirkung haben, wenn das von der Beschwerdeinstanz auch anerkannt bzw. verfügt wird. Wir werden, wie dies in den meisten Bereichen der Fall ist, keinen internen Beschwerdeweg mehr haben, sodass die erste Beschwerdeinstanz künftig das Bundesverwaltungsgericht ist und der interne Weg wegfällt. Das gibt auch mehr Geschwindigkeit in das Prozedere, was auch für die Arbeitnehmer gut ist; sie sind dann auch nicht in einer dauernden Unsicherheit. Ich finde, dass es überall, wo Verfahren beschleunigt werden können, letztendlich beiden Seiten dient; selbstverständlich müssen die Verfahren korrekt und fair sein.
Dann, Herr Rechsteiner, schaffen wir eine gesetzliche Grundlage für den Elternurlaub. Sie sagen, das sei nichts so Wahnsinniges. Wir haben heute den Mutterschaftsurlaub auf Gesetzesstufe, aber den Vaterschaftsurlaub und den Adoptionsurlaub haben wir auf Verordnungsstufe; das ist nicht ganz in Übereinstimmung mit dem Gesetz. Damit sind [PAGE 196] natürlich fortschrittliche Elemente in der Vorlage enthalten. Das gilt auch für die Arbeitszeitflexibilisierungen, die wir beim Bund haben und die eben auch den heutigen neuen Lebensformen entgegenkommen.
Dann ist in der Vorlage noch etwas enthalten, was einen fortschrittlichen Arbeitgeber der öffentlichen Hand auszeichnet: Wir haben die Regelung für die Finanzierung der beruflichen Vorsorge neu gestaltet, indem wir überall eine überparitätische Finanzierung ermöglichen; sie ist also nicht mehr paritätisch bis 40 und dann überparitätisch. Vielmehr lässt es das Gesetz - aus Arbeitsmarktgründen, aber auch im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - durchs Band zu, eine überparitätische Finanzierung vorzunehmen.
Wir möchten, Sie haben es gesagt, die gesetzliche Grundlage für eine einmalige Zulage an die Rentenbezüger schaffen. Man hat die Teuerung über Jahre nicht ausgeglichen, man spricht schon seit Langem davon, dass das vielleicht einmal notwendig oder wichtig und sachlich richtig sein könnte, und wir schaffen hier jetzt diese gesetzliche Grundlage.
Nach intensiven Diskussionen mit den Personalverbänden liegt jetzt als Resultat diese Personalgesetzrevision vor. Es waren harte Diskussionen - das möchte ich auch sagen -, wir haben uns gegenseitig nichts geschenkt. Aber es waren faire, korrekte Diskussionen, der ganze Prozess war auch sehr transparent.
Ich möchte Sie wirklich bitten, jetzt auf die Vorlage einzutreten und sie dann auch so zu verabschieden, wie sie Ihnen der Bundesrat vorgelegt hat. Wichtig ist, dass es eine für beide Seiten gute Verhandlungslösung ist. Es ist ein modernes Personalrecht, das den heutigen Anforderungen gerecht wird.