Minder Thomas · Ständerat · 2012-03-13
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-13
Wortprotokoll
Kündigungsfristen - dieser Punkt ist ganz zentral im Arbeitsrecht und in einem Arbeitsvertrag und gehört ins Gesetz und nicht, wie es der Bundesrat will, in die Ausführungsbestimmungen, sodass er das selber beliebig ändern kann. Einen so wichtigen Punkt müssen wir regeln, das ist unsere Aufgabe und nicht jene des Bundesrates.
Der Bundesrat sagt in seinem Entwurf ganz einfach und lapidar: "Die Ausführungsbestimmungen regeln die Länge der Kündigungsfristen." Bei diesem wichtigen Punkt hat er es sich gar einfach gemacht. In der Kommission löste dieser Punkt zu Recht eine heftige Diskussion aus. Die Kommissionsmitglieder haben erkannt, dass es so, wie es der Bundesrat will, nicht geht.
Den Antrag der Kommission finden Sie auf der Fahne. Ich bin mit diesem noch nicht glücklich, denn er ist noch viel zu weit weg vom Obligationenrecht. Rein theoretisch könnten die Ausführungsbestimmungen gemäss Version auf der Fahne beinhalten, dass diese Frist bei allen Arbeitsverträgen die vollen sechs Monate beträgt. Das müssen wir vermeiden. Das Obligationenrecht sagt beim Punkt Kündigungsfristen - wir sprechen hier von unbefristeten Arbeitsverhältnissen - Folgendes: Es sieht im ersten Dienstjahr eine Kündigungsfrist von einem Monat vor, im zweiten bis und mit dem neunten Dienstjahr eine Kündigungsfrist von zwei Monaten und danach eine von drei Monaten. So steht es im Obligationenrecht.
Die Kommission will ermöglichen, dass die Frist ganz allgemein sechs Monate betragen kann. Das ist viel zu lange. Was passiert, wenn die Kündigungsfristen zu lange sind? In beiden Fällen - sei es, dass der Arbeitnehmer, sei es, dass der Arbeitgeber kündigt - führt das zu einem unzufriedenen Mitarbeiter oder einem unzufriedenen Arbeitgeber. Ein unzufriedener Mitarbeiter drückt auf die Stimmung im Team und bringt nicht mehr die volle Leistung. Zudem riskiert man bei langen Kündigungsfristen im Streitfall eher längere Lohnfortzahlungen. Auch das ist selbstverständlich. Das wiederum kann nicht im Sinne des Steuerzahlers sein.
Mein Antrag ist eigentlich ganz simpel: Er ist human aus der Sicht des Bundes. Er will einfach die Fristen, die im Obligationenrecht enthalten sind, verdoppeln. Ich möchte gerne die Kündigungsfristen verdoppeln. Das sollte wirklich reichen. Wie gesagt, wenn das Bundespersonalgesetz zu weit vom Obligationenrecht weg ist, was in Sachen Kündigungsfristen derzeit der Fall ist, so ist das weder im Interesse des Bundes noch der Privatwirtschaft.
Da braucht es eine Angleichung, und ich bitte Sie deshalb, diesem Antrag zuzustimmen.