Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-03-13
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-03-13
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Wir haben lange darüber diskutiert, wie selten solche Abgangsentschädigungen überhaupt ausgesprochen werden. Wir haben auch darüber diskutiert, dass die Voraussetzungen für Massnahmen bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses klar aufgezählt sind und dass eine solche Entschädigung eine der möglichen Massnahmen ist. Sie haben, Herr Minder, gesagt, dass alles flou sei, dass auch die Begrifflichkeit flou sei. Aber die Praxis bzw. die bundesgerichtliche Rechtsprechung haben beispielsweise zur Frage der Länge eines Arbeitsverhältnisses klar gesagt, was man darunter zu verstehen hat. Es sind mindestens zwanzig Jahre, und auch das Alter ist bestimmt: Es sind nicht zwanzig, sondern fünfzig Jahre. Auch von daher haben wir eine klare Praxis.
Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit zuzustimmen. Das gibt uns etwas Flexibilität, die aber nicht missbraucht wird und die für bestimmte Kategorien von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nötig ist. Denken Sie an die Generalsekretäre, die Sie vorhin angesprochen haben. Diese und auch persönliche Mitarbeiter und Direktoren können beim Wechsel im Departement, in der Departementsleitung freigestellt werden. Da braucht es unter Umständen eine Möglichkeit, eine korrekte, faire Lösung zu finden. Herr Schwaller, der Präsident der Finanzdelegation, hat sich bereits einmal geäussert und gesagt, wie viel das alles in allem überhaupt ausmacht.