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AB 129561

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-03-13

Wortprotokoll

Ich möchte nur noch eine kurze Ergänzung anbringen, weil das bis jetzt hier noch nicht festgehalten wurde. Herr Rechsteiner hat vom fortgeschrittenen Alter gesprochen; aber im Gesetzestext heisst es: ab fünfzig Jahren. Jetzt muss ich einfach fragen: Sind Menschen ab fünfzig Jahren schon in einem so fortgeschrittenen Alter, dass es ihnen nicht mehr zugemutet werden kann, sich auf eine neue Berufstätigkeit einzulassen? Das macht immerhin fünfzehn Jahre zusätzliches Rentnerdasein. Wenn wir die demografische Entwicklung ansehen und berücksichtigen, dass wir in Zukunft vielleicht noch länger als bis 65 arbeiten werden, dann muss ich sagen, dass für mich fünfzig Jahre kein fortgeschrittenes Alter sind. Es geht ja hier nur um jene Fälle, in denen Leute von der IV nicht als invalid deklariert werden; alle anderen Fälle sind subsumiert.

Ich glaube auch nicht, dass - wie von Herrn Rechsteiner ausgeführt - diese wenigen Fälle für die Verhandlungen matchentscheidend sind, die mit den Gewerkschaften geführt wurden und hier in der Waagschale liegen. Ich glaube, wir müssen die Beurteilung weiter fassen. In einem grösseren Kontext müssen wir sagen: Wir brauchen auch für die kommenden IV-Revisionen eine glaubwürdige Haltung.

Darum meine ich, dass wir die Minderheit unterstützen sollten.