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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-21

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-21

Wortprotokoll

Nach heutigem Recht kann ein Arzt entsprechende Mitteilungen machen, wenn ein Patient nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Wenn er diese Mitteilung macht, kann er nicht wegen einer Verletzung des Arztgeheimnisses verfolgt werden.

Nun will Herr Chiffelle neu einführen, dass er eine entsprechende Pflicht hat. Wenn das eingeführt wird, dient das sicher der Sicherheit im Strassenverkehr, und das ist auch das Motiv des Antrages. Ich habe aber in zweierlei Hinsicht Bedenken:

1. Wenn ein Patient oder eine Patientin zu einem Arzt kommt, kümmert sich dieser um die Krankheit und befasst sich nicht notwendigerweise immer mit dem Gedanken, ob es gemäss Strassenverkehrsrecht noch möglich sei, dass der Patient ein Fahrzeug lenkt.

Wenn eine Pflicht eingeführt wird, kann der Arzt - die Zusatzfrage hat das vorher zum Vorschein gebracht - allenfalls zur Verantwortung gezogen werden, wenn er das nicht getan hat. Das heisst, seine Untersuchung erstreckt sich nun plötzlich auf einen anderen Bereich, der nicht primär der Bereich der Konsultation ist.

2. Erschweren wir so nicht den Zugang des Patienten zum Arzt? Wir riskieren, dass sich Patienten, die eine Krankheit haben und diese eigentlich behandeln lassen möchten oder sich beraten lassen möchten, nicht behandeln lassen - weil sie denken: Um Himmels willen, unter Umständen macht der Arzt eine Anzeige, und ich habe den Ausweis verloren! Vielleicht steckt er deswegen noch andere Leute an oder schädigt sich selber. Das sind die Bedenken, die ich gegen diesen gut gemeinten Antrag habe.