Maissen Theo · Ständerat · 2011-06-15
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-15
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat hier einen neuen Artikel mit der Marginalie "Einbezug urteilsunfähiger Personen in das Einwilligungsverfahren" eingefügt. Aus Sicht unserer Kommission bringt dieser Artikel keine zusätzliche Regelung von Relevanz.
In Absatz 1 geht es darum, urteilsunfähige Kinder, Jugendliche und Erwachsene in das Einwilligungsverfahren einzubeziehen. Wenn Sie nun in Artikel 21 Absatz 3 nachschauen, dann können Sie dort erkennen, dass diese Regelung bezüglich der urteilsunfähigen Kinder bereits getroffen ist bzw. wie deren Anliegen zu berücksichtigen sind. Die Anliegen betreffend die urteilsunfähigen Erwachsenen sind in Artikel 23 mit der Marginalie "Forschungsprojekte mit urteilsunfähigen Erwachsenen" geregelt. Die Regelungen bezüglich dieser urteilsunfähigen Personen sind im Gesetzentwurf des Bundesrates also bereits berücksichtigt.
Auch Absatz 2 von Artikel 20a bringt unserer Ansicht nach nichts Neues von Relevanz. Wir haben eher den Eindruck, dass dieser Absatz mehr deklamatorischen Charakter hat. Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass man den unterschiedlichen Reifegrad der Kinder in Bezug auf ihre Urteilsfähigkeit berücksichtigt.
Weil dieser Artikel für diese Sachfrage also keine Relevanz hat, beantragen wir Ihnen, ihn zu streichen.